KfW stoppt die staatliche Förderung von Neubauten und Vollsanierungen am Gebäude. Lediglich Einzelmaßnahmen bleiben förderfähig.
KfW stoppt die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt (Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW).
Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Der Antrags- und Zusagestopp betrifft alle KfW-Programmvarianten in der BEG (261/262/263/264, 461/463/464), nicht jedoch die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA.
Die enorme Antragsflut der letzten Wochen hatte in den vergangenen Tagen aufgrund der bevorstehenden Abschaffung des Effizienzhauses/-gebäude 55 in der Neubauförderung noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt. Dadurch wurden die vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel nach Angaben der KfW ausgeschöpft.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote wollen das Ministerium und die KfW zügig entscheiden.
Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit berichten wir an dieser Stelle.