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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

KNN Neuförderung: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Gestartet am 01.10.2024

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Investoren, Ersterwerber von Neubauten, Wohnungsbaugenossenschaften sowie kommunale und gewerbliche Unternehmen und ergänzt die bereits bestehende Förderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Ziel ist es bezahlbaren, klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen.

Programme der Neuörderung

Die Förderung wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der KfW ins Leben gerufen und besteht aus den Programmen KNN-Wohngebäude (296), KNN-Nichtwohngebäude (596) und den Programmen für Kommunen (498 und 499).

Was wird gefördert?

Förderung für energieeffiziente Häuser

Durch zinsvergünstigte Kredite werden der Bau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Immobilien einschließlich Nebenkosten gefördert, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen und unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Welche Anforderungen genau für die jeweiligen Programme bestehen, lesen Sie hier:

Zudem wird die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, der die Anforderungen des effizienten Gebäudes bestätigt, während des gesamten Prozesses gefördert. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Projekt zur Seite, sprechen Sie uns einfach an oder stellen Sie eine Anfrage.

Fördervoraussetzungen

Um eines der Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können, müssen unter anderem folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Die Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Stufe 40 bzw. 55 muss erreicht werden
  • Die Treibhausgasemissionen müssen den Anforderungen entsprechen
  • Die Flächen müssen effizient genutzt werden
  • Die Grenzwerte für die Lebenszykluskosten müssen eingehalten werden. Bei der Berechnung hilft neben dem Energieberater auch ein Berechnungstool der KfW.

Höhe der möglichen Kredite und Zinssätze

Höhe der Kredite und Zinsen

Das KNN-Förderprogramm bietet zinsvergünstigte Kredite, die bis zu 100.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und bis zu 5 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden (je Vorhaben) betragen können. Der Zinssatz wird gegenüber dem Marktzins verbilligt und üblicherweise 10 Jahre festgeschrieben. Auf der kommunalen Ebene können bis zu 10 % der Kosten bezuschusst werden.


So funktioniert's: Schritt für Schritt zur Förderung

1. Experten für Energieeffizienz beauftragen

Um den Bau oder den Erstkauf effizienter Gebäude zu planen und sich fachgerecht beraten zu lassen, beauftragen Sie im Vorfeld einen Energieeffizienz-Experten. Bei uns finden Sie zugelassene Fachleute, die Ihnen während des gesamten Ablaufs zur Seite stehen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Bevor Sie den Kaufvertrag abschließen, empfiehlt es sich, einen Finanzierungspartner zu suchen und das Förderdarlehen zu beantragen. Unser Finanzexperte Marc Buntrock unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Finanzierungspartners und der Beantragung des Kredits. Der ausgewählte Partner beantragt das Förderdarlehen dann bei der KfW, welche den Antrag anschließend prüft.

3. Kreditvertrag abschließen und loslegen

Nach der Kreditzusage der KfW kann der Kreditvertrag abgeschlossen, die Immobilie erworben und mit dem Vorhaben begonnen werden.

4. Nachweise einreichen

Nach Abschluss des Vorhabens muss ein Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der Anforderungen bestätigen. Diese Bestätigung wird bei der KfW eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird die Auszahlung veranlasst.


Weitere Informationen zu den Bundesförderungen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der KfW (296, 596, 498/499) und auf der Website sowie in der Pressemitteilung des BMWSB, oder sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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