Neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Am 28. Mai 2024 ist die Neufassung der EPBD in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem die Forderung nach nationalen Sanierungsfahrplänen, energetischen Mindeststandards für Nichtwohngebäude sowie die Einführung des Nullemissionsgebäudes als Neubaustandard. Diese Maßnahmen sind entscheidende Schritte für eine nachhaltige Zukunft in der EU.
Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Bis Ende Mai 2026 müssen die Mitgliedsstaaten die neuen Regelungen in nationales Recht umsetzen.
Das klare Ziel der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050. Die Richtlinie trägt dazu bei, die Renovierungsrate in der EU zu erhöhen, insbesondere bei den am wenigsten energieeffizienten Gebäuden in jedem Mitgliedsstaat. Darüber hinaus fördert sie die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, die Digitalisierung von Energiesystemen für Gebäude und den Ausbau nachhaltiger Mobilitätsinfrastrukturen.
Die wichtigsten Anforderungen für die Umsetzung sind:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission zur EPBD.