Änderungen an der De-minimis-Verordnung seit dem 1. Januar 2024
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 neue Regelungen zur De-minimis-Verordnung beschlossen, die seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 gelten. Diese Verordnungen betreffen geringfügige staatliche Beihilfen (De-minimis) und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
Die Vorteile der neuen De-minimis-Verordnung für Antragsteller: Mehr Fördergeld - weniger Bürokratie.
Die kürzlich aktualisierte De-minimis-Verordnung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die staatliche Beihilfen beantragen. Die beiden wichtigsten Aspekte lauten:
Welche Programme profitieren von den Änderungen?
Unterstützung bei der Umsetzung
Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz mbH unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und berät sie zu den neuen Förderbedingungen der EEW, EBN und EBW. Durch die Anpassungen und Erweiterungen können Unternehmen jetzt noch gezielter Maßnahmen ergreifen, um ihre Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz mbH steht ihren Kunden dabei als kompetenter Partner zur Seite.
Diese Änderungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu profitieren, nicht zuletzt, weil weniger Bürokratie zu erwarten ist.