Energieeffizienzgesetz 2024

Energieeffizienzgesetz

Energieeffizienzgesetz - Pflichten für Unternehmen ab 2025

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichten Großunternehmen in Deutschland, neue Anforderungen zur Überwachung und Optimierung ihres Energieverbrauchs zu erfüllen. Die bereits im November 2023 beschlossenen Anforderungen richten sich nach dem Jahresgesamtenergieverbrauch und müssen 2025 von allen betroffenen Unternehmen umgesetzt werden.

Worauf es für Unternehmen jetzt ankommt

Energieaudit

Ab einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) von 7,5 GWh pro Jahr ist ein Unternehmen dazu verpflichtet ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einzurichten. Zudem müssen die Energieflüsse und Temperaturprofile erfasst und dokumentiert werden. Alle Einsparmaßnahmen müssen identifiziert und dargestellt werden, sowie die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463.

Für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch gilt die Pflicht der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich umsetzbare Endenergieeinsparmaßnahmen. Zudem müssen diese Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder freiwillig ein EnMS oder UMS implementieren.


Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems

Seit dem 18. November 2023 ist das novellierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, Energie zu sparen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen bis spätestens 18. Juli 2025 entweder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten und betreiben. Unternehmen, die bereits vor dem genannten Datum den Schwellenwert überschritten haben, müssen bis zum genannten Datum ein entsprechendes Managementsystem haben.


Verpflichtende Nutzung von Abwärme

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Die Unternehmen müssen u. a. Informationen über die jährliche Wärmemenge, die maximale thermische Leistung und das durchschnittliche Temperaturniveau auf Verlangen an Betreiber von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen und sonstige potenziell wärmeabnehmende Unternehmen weitergeben. Zudem müssen die relevanten Abwärmepotenziale auf dem Portal für Abwärme gemeldet werden.


Portal für Abwärme

In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Mittelpunkt stehen, bietet die Plattform für Abwärme eine innovative Lösung zur Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung gewerblicher Abwärmepotentiale in Deutschland. Unternehmen, die jährlich mehr als 2,5 Gigawattstunden Energie verbrauchen, spielen eine Schlüsselrolle in diesem Prozess, indem sie ihre Abwärmedaten auf einer öffentlichen Plattform bereitstellen. Dies ermöglicht nicht nur eine verbesserte Wärmeplanung auf kommunaler Ebene, sondern fördert auch den direkten Austausch zwischen Wärmeproduzenten und potenziellen Nutzern.

Abwärmenutzung in Unternehmen

Die Plattform für Abwärme, resultierend aus den gesetzlichen Vorgaben des Energieeffizienzgesetz (EnEfG), schafft erstmals eine umfassende Übersicht über Abwärmepotentiale in Deutschland. Ziel ist es, ungenutzte Wärmequellen zu identifizieren und nutzbar zu machen, was erheblich zur Reduzierung von Energiekosten und CO2-Emissionen beitragen kann. Die Plattform dient als zentrales Element für die Transparenz und Zugänglichkeit von Abwärmedaten. Durch die regelmäßige Aktualisierung und die Pflicht zur Datenmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres wird eine kontinuierliche Optimierung und Anpassung an aktuelle Bedürfnisse gewährleistet.


Ordnungswidrigkeiten können mit hohen Bußgeldern geahndet werden

Verstöße gegen die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes können mit hohen Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Energieeffizienz der Unternehmen zu steigern und zur Nachhaltigkeit beizutragen.

Unsere Berater sind Experten im Energiemanagement und den entsprechenden Normen und unterstützen Sie im gesamten Prozess - vom Erstgespräch bis zur Zertifizierung. Unser Plan-Do-Check-Act-System sorgt für eine kontinuierliche Kontrolle und Verbesserungen der energetischen Situation im Unternehmen. Mit hohem Engagement geben wir umfassende Hilfestellungen und liefern transparente Ergebnisse. Unsere Experten beraten Sie zudem zu den Themen Energieaudit und Abwärmenutzung. Starten Sie jetzt Ihre Anfrage!

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