Ab dem 1. Januar 2019 tritt ein neues Förderprogramm für KMUs und Großunternehmen in Kraft, mit dem höhere Fördersummen als bisher möglich sind.
Im neuen Förderprogramm “Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft”, auch Industrieprogramm genannt, werden die bisherigen Förderungen vom BAFA und der KfW zum 01.01.2019 zusammengefasst. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Programm 295) sowie das BAFA haben schon in der Vergangenheit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – aber auch Großunternehmen – mit verschiedenen Förderangeboten zum Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien unterstützt.
Im neuen, zusammengelegten Förderangebot werden mehr Möglichkeiten zur energetischen Optimierung geschaffen, bei der teilweise höhere Fördersumme als bisher möglich sind. 30 % bis 45 % kann in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Großunternehmen bzw. 40 % bis 55 % für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden.
Da diese Förderung ab Anfang Januar gültig ist, werden die Programme der KfW (u.a. KfW 294/494) und BAFA (u.a. QST – Querschnittstechnologien) am 31.12.2018 eingestellt. Antragsberechtigt sind nach wie vor gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren, unabhängig von Ihrer Umsatzgröße.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!
In Zukunft stehen Fördermittel in vier Modulen zur Verfügung:
Weitere Informationen zu den Fördermitteln finden Sie hier: