Gebäudeautomation nach GEG § 71a
In den vergangenen Jahren hat eine signifikante und anhaltende Veränderung des globalen Klimas stattgefunden. Extreme Hitzewellen, Dürreperioden sowie Starkniederschläge gehören mittlerweile zur Regel. Infolge der geschilderten Entwicklungen gewinnen Themen wie die Nachhaltigkeit von Rohstoffen oder der allgemeine Umweltschutz zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext erfährt auch das Thema Energieeffizienz von Gebäuden eine zunehmende Relevanz. Denn ein signifikanter Anteil des deutschen Energieverbrauchs ist dem Wärmesektor zuzuordnen. Mit dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden hierfür wesentliche Maßstäbe gesetzt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies wird durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung von Gebäuden erreicht. In diesem Beitrag möchten wir explizit auf den § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinweisen.
Anforderungen gemäß GEG § 71a
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Nichtwohngebäude mit großen Heizungs- oder Lüftungsanlagen gemäß § 71a GEG mit modernen Gebäudeautomations- und steuerungssystemen ausgestattet werden. Dies betrifft Heizungsanlagen, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage und Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt. Ziel dieses Vorhabens ist, den Energieverbrauch eines Gebäudes effizient zu steuern und zu senken.
In den Absätzen 2 und 4 des § 71a des GEG werden die gesetzlichen Anforderungen aufgeführt, welche für die Errichtung der Gebäudeautomationssysteme erfüllt werden müssen. Eine Vorgabe ist die kontinuierliche Überwachung, Erfassung und Auswertung der Verbräuche aller wesentlichen Energieträger und gebäudetechnischen Systeme. Die erfassten Daten müssen über eine einheitliche, frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein, so dass firmen- und herstellerunabhängige Auswertungen möglich sind. Darüber hinaus müssen Anforderungswerte für die Energieeffizienz des Gebäudes definiert und Effizienzverluste der gebäudetechnischen Systeme erkannt werden können. Über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz soll die für die Gebäudetechnik verantwortliche Person informiert werden. Zusätzlich ist eine verantwortliche Person oder Firma zu benennen, die die Potenziale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb analysiert und kontinuierlich verbessert.
Neben den Anforderungen ist ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude mit einem Gebäudeautomationssystem nach dem Automatisierungsgrad B gemäß DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser auszustatten. Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten, ist für das jeweilige Nichtwohngebäude ein technisches Inbetriebnahme-Management durchzuführen, währenddessen auch die gebäudetechnischen Anlagen optimal eingestellt werden. Dabei muss das technische Inbetriebnahme-Management bei Heizungsanlagen mindestens den Zeitraum einer Heizperiode und bei Anlagen zur Kälteerzeugung mindestens den Zeitraum einer Kühlperiode umfassen.
Wird in einem Nichtwohngebäude bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 bereits ein bestehendes Gebäudeautomationssystem entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser eingesetzt, muss sichergestellt sein, dass das System mit unterschiedlichen Technologien und Geräten verschiedener Hersteller kommunizieren kann. Dies gewährleistet eine nahtlose Integration und Funktionalität der verschiedenen Systeme und Geräte.
Vorteile der Gebäudeautomation
Gebäudeautomationssysteme bieten eine Vielzahl von Vorteilen:
Sorgfältige Planung bei der Integration von Gebäudeautomationssystemen
Die Integration von Gebäudeautomationssystemen erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Denn um einen störungsfreien Betrieb und eine optimal aufeinander abgestimmte Funktionalität aller technischen Systeme zu gewährleisten, ist eine umfassende TGA-Planung unerlässlich. Die Bode Planungsgesellschaft bietet Ihnen das gesamte Leistungsspektrum von der Beratung über die Planung bis hin zur Realisierung moderner Automatisierungslösungen.
Fazit
Die Anforderungen des GEG § 71a an die Gebäudeautomation sind ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Umsetzung dieser Anforderungen bringt neben der Rechtskonformität auch erhebliche Vorteile in Bezug auf Kosten, Komfort und Umweltschutz. Unternehmen, die in moderne Gebäudeautomation investieren, setzen auf eine zukunftssichere Lösung, die sich langfristig rechnet.