Mit der Reform, so das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz, soll das Ambitionsniveau geförderter Sanierungsmaßnahmen gesteigert und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt werden. Deshalb wird unter anderem ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen, wodurch insbesondere die Abhängigkeit von importiertem Gas und Öl reduziert werden soll.
Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche:
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, sich von Gas- und Öl-Importen unabhängig zu machen. Die BEG-Förderung ist dabei der Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. Stattdessen wird für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage, die älter ist, als 20 Jahre ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Dieser Bonus ersetzt zukünftig auch die Austauschprämie für Ölkessel.
Und noch etwas trübt die Stimmung der renovierungswilligen Hausbesitzer, die Schritt für Schritt ihre Bestandsimmobilie den neuen Effizienzanforderungen des Bundes anpassen wollen. Wer sich vom Energieberater einen individueleln Sanierungsfahrplan (iSFP) für sein Gebäude anfertigen lässt, der muss zukünftig bei der Installation einer neuen energieeffizienten Heizungsanlage auf den 5 %igen Extrazuschuss verzichten. Dieser gilt nur noch für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Fassaden-, Dach- oder Kellerdämmung.
Alles in Allem wird der Antragsteller durch die Novelle der BEG-Richtlinien vom August 2022 schlechter gestellt, als zuvor. Die gute Nachricht ist aber, dass die Kredite der KfW für energetisches Bauen und Sanieren wieder günstiger werden. Im besten Fall liegt der effektive Jahreszins für einen Baukredit bei nur 0,01 %. Das wiederum ist gleichzusetzen mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 15 %, über die Laufzeit der ersten Zinsbindungsphase des Darlehens. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der maximalen Zinsverbilligung entspricht dann einer Subvention in Höhe von maximal 35 % (bei der Effizienzstufe EH40).
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Um möglichst allen Antragstellern weiterhin die Zusage zu Fördermitteln zu ermöglichen, ist es notwendig die Fördersätze zu verringern. Sie bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bspw. bei den Einzelmaßnahmen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.
Durch die Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Dadurch entstehen finanzielle Spielräume, die den Erhalt weiterhin hoher Fördersätze ermöglichen. Die reine Kreditförderung erlaubt zudem eine verbesserte Steuerung und somit die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Mittel.