Eine rote Achterbahn
Update - Fördermittelrichtlinien

Auf und ab bei den Fördermittelrichtlinien

UND WIEDER ETWAS NEUES

Es treibt einem die Sorgenfalten auf die Stirn. Ständige Änderungen bei staatlichen Förderkonditionen und wechselnden Zinsbedingungen für Baudarlehen verschlechtern die Planungssicherheit für Bauherren

Die jüngste Änderung der Förderrichtlinien für staatlich subventionierte energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen kam überraschend und ist bereits in Kraft getreten. Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, werden sowohl die Fördermittel für ganzheitliches energieeffizientes Bauen und Sanieren als auch die Einzelmaßnahmen innerhalb des Förderprogramms deutlich angepasst. Viele Änderungen wirken sich negativ auf die Höhe der Beihilfen aus. Es gibt aber auch gute Nachrichten für die Antragsteller.


Mit der Reform, so das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz, soll das Ambitionsniveau geförderter Sanierungsmaßnahmen gesteigert und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt werden. Deshalb wird unter anderem ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen, wodurch insbesondere die Abhängigkeit von importiertem Gas und Öl reduziert werden soll.

Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche:

  1. Es wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen gestrichen sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.
  2. Es werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiteren Antragstellerkreis zu erhalten, als es bisher der Fall war.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, sich von Gas- und Öl-Importen unabhängig zu machen. Die BEG-Förderung ist dabei der Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. Stattdessen wird für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage, die älter ist, als 20 Jahre ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Dieser Bonus ersetzt zukünftig auch die Austauschprämie für Ölkessel.

KEIN iSFP BONUS MEHR FÜR EFFIZIENTE HEIZANLAGEN

Und noch etwas trübt die Stimmung der renovierungswilligen Hausbesitzer, die Schritt für Schritt ihre Bestandsimmobilie den neuen Effizienzanforderungen des Bundes anpassen wollen. Wer sich vom Energieberater einen individueleln Sanierungsfahrplan (iSFP) für sein Gebäude anfertigen lässt, der muss zukünftig bei der Installation einer neuen energieeffizienten Heizungsanlage auf den 5 %igen Extrazuschuss verzichten. Dieser gilt nur noch für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Fassaden-, Dach- oder Kellerdämmung.

DIE GUTE NACHRICHT

Alles in Allem wird der Antragsteller durch die Novelle der BEG-Richtlinien vom August 2022 schlechter gestellt, als zuvor. Die gute Nachricht ist aber, dass die Kredite der KfW für energetisches Bauen und Sanieren wieder günstiger werden. Im besten Fall liegt der effektive Jahreszins für einen Baukredit bei nur 0,01 %. Das wiederum ist gleichzusetzen mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 15 %, über die Laufzeit der ersten Zinsbindungsphase des Darlehens. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der maximalen Zinsverbilligung entspricht dann einer Subvention in Höhe von maximal 35 % (bei der Effizienzstufe EH40).

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ALLES ÄNDERUNGEN IN KÜRZE

Reduzierte Fördersätze

  • Um möglichst allen Antragstellern weiterhin die Zusage zu Fördermitteln zu ermöglichen, ist es notwendig die Fördersätze zu verringern. Sie bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bspw. bei den Einzelmaßnahmen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.

Zuschüsse über das KfW-Portal entfallen

  • Durch die Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Dadurch entstehen finanzielle Spielräume, die den Erhalt weiterhin hoher Fördersätze ermöglichen. Die reine Kreditförderung erlaubt zudem eine verbesserte Steuerung und somit die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Kreditvariante für geförderte Einzelmaßnahmen entfällt

  • da die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW nur einen sehr geringen Teil des Gesamtvolumens der Förderung ausmacht und der administrative Aufwand für das Angebot dadurch unverhältnismäßig hoch ist, wird dieses Angebot abgeschaltet.

Günstige Konditionen für energieeffiziente Bauvorhaben über die KfW

  • Einen Baukredit, zum Beispiel für eine energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Effizienzhaus mit dem Standard EH85 gibt es bereits ab 0,01 % effektiven Jahreszins.

Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten.

  • Die Fördersystematik wird somit vereinfacht und nutzerfreundlicher, da es eine klare Aufteilung gibt: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.

Förderung fossiler Heizungen entfällt

  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.

Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus

  • In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, mit dem der Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen vorangetrieben werden soll. Ebenfalls gefördert wir der Tausch alter Ölheizungen, wobei die ursprüngliche Austauschprämie für alte Ölkessel-Anlagen damit entfällt.