Jung kauft Alt
Am 03.09.2024 startete das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" (KfW 308) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Förderprogramm richtet sich an junge Familien mit Kindern und bietet ihnen zinsgünstige Kredite für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien, die nach dem Kauf energetisch saniert werden sollen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" unterstützt den Kaufpreis von Bestandsimmobilien sowie die damit verbundenen Grundstückskosten. Gefördert werden Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Besonders attraktiv: Der Erwerb ist an energetische Sanierungsauflagen gebunden, so dass die geförderten Immobilien nach dem Kauf zu modernen und umweltfreundlichen Wohnobjekten umgebaut werden können.
Fördervoraussetzungen
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Nicht förderberechtigt sind Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder zuvor Baukinderkindergeld bezogen haben.
Höhe der möglichen Kredite und Zinssätze
Die Kredithöhe ist abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt und kann wie folgt in Anspruch genommen werden:
Die Kreditlaufzeit kann zwischen 7 und 35 Jahren gewählt werden, mit einer Zinsbindung von wahlweise 10 oder 20 Jahren. In Abhängigkeit von der Laufzeit kann die Zinsbindung flexibel angepasst werden. Bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren liegt der effektive Zinssatz zum Start des Förderprogramms bei 1,51 %. Der Zinssatz liegt damit deutlich unter den aktuellen Bausinzen von etwa 3,5 %, was das Programm besonders attraktiv macht.
So funktioniert's: Schritt für Schritt zur Förderung
Beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, um die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht zu planen. Bei uns finden Sie zugelassene Fachleute, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
Vor dem Abschluss des Kaufvertrags ist es empfehlenswert, einen Finanzierungspartner zu finden und den Förderkredit zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserem Finanzexperten Marc Buntrock, der Ihnen bei der Auswahl des passenden Finanzierungspartners und der Beantragung des Kredits zur Seite steht. Der Kreditantrag muss vor dem Kauf der Immobilie bei der KfW eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden für den Kreditantrag benötigt:
Geburtsurkunden aller zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder
Gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, aus dem die Einstufung der Immobilie in die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht
Nach der Zusage der KfW können Sie den Kreditvertrag abschließen, die Immobilie erwerben und mit der Sanierung beginnen. Für die Sanierung haben Sie maximal 4,5 Jahre Zeit.
Reichen Sie nach Abschluss der Sanierung innerhalb von 54 Monaten folgende Nachweise bei Ihrem Finanzierungspartner ein:
Eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ von einem Experten für Energieeffizienz, die bestätigt, dass die Sanierung mindestens dem Standard eines „Effizienzhauses 70 EE“ entspricht. Bei Kombination mit BEG-Mitteln ist zusätzlich eine BEG-BnD erforderlich.
Aktueller Grundbuchauszug, der mindestens 50 % Eigentum bestätigt
Kann die Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Das Programm "Jung kauft Alt" kann mit anderen Landes- und Regionalprogrammen kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme aus Zinsvergünstigungen und Zuschüssen 100 % der förderfähigen Kosten für den Immobilienerwerb nicht übersteigt. Auch die Kombination mit BEG-Mitteln zur Sanierungsförderung ist ausdrücklich zulässig, insbesondere im Hinblick auf die Sanierungsauflagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWSB und auf der KfW-Seite, oder sprechen Sie uns einfach an.