Das neue Förderprogramm der KfW

Jung kauft Alt

Jung kauft Alt - Das neue Förderprogramm KfW 308 ist gestartet

Am 03.09.2024 startete das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" (KfW 308) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Förderprogramm richtet sich an junge Familien mit Kindern und bietet ihnen zinsgünstige Kredite für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien, die nach dem Kauf energetisch saniert werden sollen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" unterstützt den Kaufpreis von Bestandsimmobilien sowie die damit verbundenen Grundstückskosten. Gefördert werden Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Besonders attraktiv: Der Erwerb ist an energetische Sanierungsauflagen gebunden, so dass die geförderten Immobilien nach dem Kauf zu modernen und umweltfreundlichen Wohnobjekten umgebaut werden können.

Fördervoraussetzungen

Dämmungsarbeiten eines Altgebäudes

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigennutzung: Die geförderte Immobilie muss von der Familie selbst bewohnt werden und der oder die Eigentümer müssen zu mindestens 50 % Miteigentümer sein.
  • Familie mit Kindern: Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Erstimmobilie: Das erworbene Haus oder die erworbene Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
  • Energetische Sanierung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Immobilie gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Mit der Förderzusage verpflichtet sich der Antragsteller, das Bestandsgebäude innerhalb von 54 Monaten mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren.

Nicht förderberechtigt sind Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder zuvor Baukinderkindergeld bezogen haben.


Höhe der möglichen Kredite und Zinssätze

Mögliche Kredit- und Zinssatzhöhen für Wohngebäude

Die Kredithöhe ist abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt und kann wie folgt in Anspruch genommen werden:

  • 1 Kind: maximal 100.000 Euro
  • 2 Kinder: maximal 125.000 Euro
  • Ab 3 Kindern: maximal 150.000 Euro

Die Kreditlaufzeit kann zwischen 7 und 35 Jahren gewählt werden, mit einer Zinsbindung von wahlweise 10 oder 20 Jahren. In Abhängigkeit von der Laufzeit kann die Zinsbindung flexibel angepasst werden. Bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren liegt der effektive Zinssatz zum Start des Förderprogramms bei 1,51 %. Der Zinssatz liegt damit deutlich unter den aktuellen Bausinzen von etwa 3,5 %, was das Programm besonders attraktiv macht.


So funktioniert's: Schritt für Schritt zur Förderung

Wir ermöglichen den Weg zu einem neuen Zuhause für Ihre Familie

1. Experten für Energieeffizienz beauftragen

Beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, um die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht zu planen. Bei uns finden Sie zugelassene Fachleute, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Vor dem Abschluss des Kaufvertrags ist es empfehlenswert, einen Finanzierungspartner zu finden und den Förderkredit zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserem Finanzexperten Marc Buntrock, der Ihnen bei der Auswahl des passenden Finanzierungspartners und der Beantragung des Kredits zur Seite steht. Der Kreditantrag muss vor dem Kauf der Immobilie bei der KfW eingereicht werden.

Folgende Unterlagen werden für den Kreditantrag benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheide der letzten beiden Jahre
  • Geburtsurkunden aller zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder

  • Gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, aus dem die Einstufung der Immobilie in die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und loslegen

Nach der Zusage der KfW können Sie den Kreditvertrag abschließen, die Immobilie erwerben und mit der Sanierung beginnen. Für die Sanierung haben Sie maximal 4,5 Jahre Zeit.

4. Nachweise einreichen

Reichen Sie nach Abschluss der Sanierung innerhalb von 54 Monaten folgende Nachweise bei Ihrem Finanzierungspartner ein:

  • Kaufvertrag und Zahlungsnachweise
  • Eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ von einem Experten für Energieeffizienz, die bestätigt, dass die Sanierung mindestens dem Standard eines „Effizienzhauses 70 EE“ entspricht. Bei Kombination mit BEG-Mitteln ist zusätzlich eine BEG-BnD erforderlich.

  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Aktueller Grundbuchauszug, der mindestens 50 % Eigentum bestätigt


Kann die Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Das Programm "Jung kauft Alt" kann mit anderen Landes- und Regionalprogrammen kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme aus Zinsvergünstigungen und Zuschüssen 100 % der förderfähigen Kosten für den Immobilienerwerb nicht übersteigt. Auch die Kombination mit BEG-Mitteln zur Sanierungsförderung ist ausdrücklich zulässig, insbesondere im Hinblick auf die Sanierungsauflagen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWSB und auf der KfW-Seite, oder sprechen Sie uns einfach an.

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