ESRS E5: Kreislaufwirtschaft
Im Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft und verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Berichterstattung. Der Standard ESRS E5 ist nur ein zentraler Standard der CSRD und verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über ihren Umgang mit Ressourcen und ihre Bemühungen um eine Kreislaufwirtschaft offenzulegen.
Ihr Beratungsbüro Bode bietet spezifisches Know-how, um Unternehmen dabei zu unterstützen, dieses Thema zu verstehen, umzusetzen und zu verstetigen. In Bezug darauf kann für eine Immobilie etwa der Gebäuderessourcenpass eine hilfreiche Grundlage darstellen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um diese Herausforderung zu meistern. Durch die Integration dieser Erfahrungen in unsere Beratungsdienstleistungen helfen wir Unternehmen, sich den Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft zu stellen und gleichzeitig ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Unsere maßgeschneiderten Lösungen stärken nicht nur die Ressourceneffizienz Ihres Unternehmens, sondern tragen auch dazu bei, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Wir können gemeinsam daran arbeiten, wie Sie durch eine proaktive Strategie zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft nicht nur die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens sicherstellen, sondern auch einen positiven Beitrag zum Ressourcenschutz leisten können.
Worauf bezieht sich der ESRS E5 Standard?
Der Standard ESRS E5 basiert auf bereits bestehenden legislativen Rahmenwerken und politischen Strategien der Europäischen Union. Zu diesen zählen der EU Green Deal, die Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR), die Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie), der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der EU, die Abfallrahmenrichtlinie und die EU-Industriestrategie.
Diese Richtlinien und Strategien der Europäischen Union bilden die Grundlage für die Anforderungen des Standards, indem sie Unternehmen dazu verpflichten, ihre Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft offenzulegen. Einerseits werden Unternehmen aufgefordert, umfassende Informationen über ihre Ressourcenzuflüsse bereitzustellen. Dazu zählt auch das Kreislaufpotenzial dieser Rohstoffe, unabhängig davon, ob es sich um erneuerbare oder nicht erneuerbare Ressourcen handelt.
Zum anderen werden die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Angaben zu den Ressourcenabflüssen zu machen. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, auch über die erwarteten finanziellen Auswirkungen, die potenziellen Risiken und die Chancen zu berichten, die mit diesen Maßnahmen verbunden sind. Außerdem soll offengelegt werden, wie diese Faktoren Geschäftsmodelle und Strategien beeinflussen, um den Übergang zu nachhaltigeren Verfahren zu fördern, die im Einklang mit umfassenderen Umweltzielen stehen.
Was müssen Unternehmen offenlegen?
Der Standard legt umweltbezogene Angabepflichten zum Ressourcenverbrauch und der Kreislaufwirtschaft fest und umfasst sechs konkrete Angabepflichten (E5-1 bis E5-6) sowie eine Anforderung aus dem ESRS 2 (IRO-1). Diese Pflichten zielen darauf ab, detaillierte Informationen über Materialzu- und -abflüsse, einschließlich ihrer Kreislauffähigkeit, sowie über Produkte, Materialien und Abfälle offenzulegen.
Herausforderungen für die Unternehmen
Die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft bringt für Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die traditionellen linearen Produktions- und Konsummodelle zu überwinden und stattdessen auf kreislauforientierte Strategien umzustellen. Hierbei spielen die sogenannten "R-Strategien" eine entscheidende Rolle:
Die erfolgreiche Implementierung dieser R-Strategien erfordert oft Investitionen in neue Technologien, Infrastrukturen und Geschäftsmodelle sowie enge Partnerschaften mit Lieferanten, Kunden und anderen Interessengruppen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Unterstützung durch Bode
Wir bieten umfassende Unterstützung für Unternehmen, die sich auf den Weg zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft begeben. Wir helfen Unternehmen dabei, die folgenden Punkte zu adressieren:
Darstellung der Ressourcenzu- und abflüsse und Abfälle: Wir unterstützen Unternehmen bei der Analyse und Visualisierung ihres Ressourcenverbrauchs und Abfallströme, um einen klaren Überblick über ihre aktuellen Praktiken zu erhalten und Potenziale zur Verbesserung zu identifizieren.
Anpassung von Unternehmensstrategien: Wir helfen Unternehmen dabei, ihre Unternehmensstrategien so anzupassen, dass sie das Ziel der Entkopplung des Wachstums von dem Ressourcenverbrauch verfolgen. Dies beinhaltet die Integration von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse und Lieferketten.
Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von nicht nachwachsenden Rohstoffen: Wir arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, um Maßnahmen zu entwickeln, die darauf abzielen, den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen zu minimieren und stattdessen auf nachhaltige und regenerative Alternativen umzusteigen.
Aufdecken von Abhängigkeiten, Chancen und Risiken: Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Abhängigkeiten von linearen Produktions- und Konsummodellen zu erkennen und die Chancen und Risiken im Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu verstehen. Dies umfasst die Bewertung physischer Risiken wie Materialknappheit und Umweltverschmutzung sowie Übergangsrisiken wie regulatorische Änderungen und Veränderungen der Verbraucherpräferenzen.
Unsere Beratungsleistungen sind darauf ausgerichtet, Unternehmen dabei zu unterstützen, effektive Strategien und Maßnahmen zur Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und umzusetzen, um langfristige ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.