Energieaudit
Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele große Unternehmen in der Verantwortung, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Dies betrifft Unternehmen aller Branchen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union sind. Seit 2019 sind alle Nicht-KMU gemäß EDL-G verpflichtet, eine Online-Energieaudit-Erklärung beim BAFA abzugeben. Unternehmen ohne Energieverbrauch oder mit einer Zertifizierung nach ISO 50001/EMAS sind von dieser Online-Erklärung befreit. Aber die Überprüfung der Energieverbräuche in großen Betrieben ist weniger eine kostspielige Pflicht als ein notwendiger Dienst an der Gesellschaft und vor allem eine Maßnahme zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient dazu, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren. Dabei soll herausgefunden werden, in welchen Bereichen wie viel Energie verbraucht wird. Es werden energiebezogene Kennzahlen gebildet und Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet, wie effiziente Beleuchtung, effiziente Bürogeräte,effiziente Wärmeproduktion, effiziente Lüftung/Klimatisierung, Druckluft oder auch dämmspezifische Maßnahmen, die dem jeweiligen Unternehmen helfen, den Energieverbrauch zu senken.
Die Anforderungen an ein Energieaudit sind im Gesetz über Energiedienstleitung und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz: EDL-G) beschrieben. Das Energieaudit muss den Anforderungen nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen. Hinzu kommt die Ermittlung der Energieverbräuche des Unternehmens. Die Grundlage hierfür bilden aktuelle, gemessene und belegbare Betriebsdaten und Lastprofile zu den Energieverbräuchen. Diese Daten werden verwendet, um Energieverbrauchsprofile von Gebäuden, Betriebsabläufen und zusätzlich - in der Industrie - der Beförderung, zu erstellen. Zur Vergleichbarkeit werden Methoden wie eine Lebenszyklus-Analyse verwendet, da diese aussagekräftiger sind als eine einfache Betrachtung der Amortisationszeit. Aus all diesen Faktoren und Anforderungen ergibt sich der Bedarf nach zertifizierten Auditoren, um erfolgreich ein Energieaudit durchführen zu können.
Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele Unternehmen in der Pflicht, Energieaudits nach DIN 16247-1 durchzuführen. Verpflichtet sind Unternehmen aller Branchen, die keine KMU nach der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen sind verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen, um einen Spitzenausgleich beantragen zu können. Unternehmen, die dieser Erfüllung trotz Verpflichtung nicht nachgehen und kein Audit durchführen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Das Ziel der Energieaudits ist, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 % zu steigern.
Durch das Inkrafttreten der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz EnSimiMaV)" am 1.Oktober 2022 wurde die Regelung für ausgewählte Unternehmen verschärft.
Grundsätzlich sind „Nicht-KMU“ im Sinne des EDL-G zur Anfertigung eines Energieaudits und Abgabe einer Online-Energieauditerklärung (spätestens 2 Monate nach der Fertigstellung des Audit) verpflichtend. Als "Nicht-KMU" gelten Unternehmen, die
Von der Pflicht ausgenommen sind "Nicht-KMU",
Weist ein Unternehmen einen Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger auf, so muss lediglich ein Online-Formular ausgefüllt werden. Hierzu genügen Basisdaten zum Unternehmen, sowie der Energieverbrauch und die Energiekosten. Es sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Nichtsdestotrotz kann das BAFA in einer Stichprobenkontrolle die erforderlichen Belege und Nachweise (z.B. Abrechnungsunterlagen, Tankquittungen, usw.) anfordern, um die Angaben zu überprüfen.
Infolge des EnSikuMaV wurde das EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahme) veröffentlicht. Die am 01.Oktober 2022 in Kraft getretene Verordnung regelt gebäudetechnische Energieeffizienzmaßnahmen und verpflichtet ausgewählte Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen. Im § 4 EnSiMiMaV wird die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen beschrieben. Zusammengefasst bedeutet dies:
Audits des Energiebezugs müssen zur Pflichterfüllung nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) von einem qualifizierten Fachexperten nach DIN 16247 (alternativ: ISO50001/EMAS) durchgeführt werden.
Zudem muss der Energieauditor unabhängig, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten und darf nicht in die zu auditierenden Tätigkeiten involviert sein, wodurch ein internes Audit erschwert wird. Diese Merkmale müssen bei einer Überprüfung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Auditierungsurkunde nachgewiesen werden.
Dann beauftragen Sie einen unabhängigen Energieberater mit der Durchführung des Energieaudits. Durch die Listung als Energieauditoren beim BAFA erfüllen unsere Experten nachweislich die genannten Kriterien und Bedingungen (Bode, Münster unter Energieauditorenliste des BAFA). Wir führen somit den gesamten Prozess vom Erstgespräch bis zum fertigen Auditbericht zur Vorlage beim BAFA durch.
Energieaudits auch für KMU
Auch klein- und mittelständische Unternehmen oder Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch unterhalb der Bagatellschwelle von 500.000kWh/a profitieren davon, ein Energieaudit nach diesen Maßgaben einzuführen. Hierfür bietet der Bund Förderprogramme für die jeweiligen Konzepte. Ihr Team vom Bode Planungsbüro hilft Ihnen gerne bei der Beratung und Umsetzung eines solchen Audits.
Sie sind ein KMU und interessieren sich für ein freiwilliges Energieaudit nach DIN EN 16247-1? Dann besuchen Sie unsere Seite für weitere Informationen.
Hilfreiche Links
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)