Ausreichend Fördermittel für Industrie, Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Fördermittelbeantragung

Nutzen Sie Fördermittel für Energieeffizienz!

Wir sind Ihre Fördermittelexperten im Bereich der Energieeffizienz! Ob Neubau, Neuanschaffung oder energetische Sanierung Ihres Prozesses, Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, um Unternehmen für die Investition in hocheffiziente Technologien zu bewegen. Mit unserem Energiesparkonzept oder auch Energieeinsparkonzept werden Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen erkannt und Energieeinsparungen, insbesondere durch Förderungen in Form von Zuschüssen, verwirklicht. Das Bundesumweltministerium (BMU / BMUB) fördert die Investition für viele effiziente Technologien. Im neuen Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft", auch Industrieprogramm genannt, sind die bisherigen Förderungen vom BAFA und der KfW 295 seit dem 01.01.2019 zusammengefasst. Sowohl die KMUs, größere Unternehmen als auch kommunale Unternehmen können bundesweit Fördermittel beantragen.

Fördermittel ermitteln und nutzen

Mit einer individuellen Energieberatung und einem Energiesparkonzept bieten wir kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – aber auch größeren Unternehmen – ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument: Unsere qualifizierte und unabhängige Fördermittelberatung und Konzepterstellung hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu erkennen, Energieeinsparungen zu realisieren und letztendlich auch Förderungen zu generieren.

Ihr Fördermittel-QuickCheck!

Der kostenlose Fördermittelcheck unserer Mitarbeiter/innen der Gewerbeabteilung, hilft Ihnen das passende Förderprogramm Ihrer Energieeffizienzmaßnahme für Sie zu finden. Füllen Sie einfach die nebenstehenden Fragen aus, idealerweise mit einem aktuellen Angebot. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (KfW, BAFA oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!

Geld in einer Hand Piktogramm
Erlaubte Dateiformate sind: pdf, tif, tiff, jpg, jpeg, png, gif

Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem gelisteten Energieberater:

  • Förderabschätzung und Übernahme der Antragstellung
  • Bis zu 300.000 € Investitionszuschuss für Ihre hocheffiziente Anlage
  • Listung des Energieberaters befähigt zur Fördermittelbewilligung

KfW- und BAFA-Fördermittel für die Steigerung der Energieeffizienz

Im neuen Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, auch Industrieprogramm genannt, werden die bisherigen Förderungen vom BAFA und der KfW für die Wirtschaft seit dem 01.01.2019 zusammengefasst. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Programm 295) sowie das BAFA haben schon in der Vergangenheit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Großunternehmen, mit verschiedenen Förderangeboten zum Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien unterstützt. Im neuen zusammengelegten Förderangebot werden jedoch mehr Möglichkeiten zur energetischen Optimierung geschaffen und mit einer höheren Fördersumme von bis zu 30 % bis 45 % in Form von nicht rückzahlbare Zuschüssen für Großunternehmen bzw. 40 % bis 55 % für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt.

Da diese Förderung seit Anfang Januar 2019 gilt, werden die Programme der KfW (u.a. KfW 294/494) und BAFA (u.a. QST – Querschnittstechnologien) am 31.12.2018 eingestellt. Antragsberechtigt sind nach wie vor gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren, unabhängig von Ihrer Umsatzgröße. Die Investitionen in Anlagen- und Prozessmodernisierungen werden in vier Fördermodule gegliedert:


Modul 1: Querschnittstechnologien

Im Rahmen der Optimierung von technischen Systemen werden auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Ersatz, die Erneuerung sowie die Neuinstallation von Querschnittstechnologien, einschließlich der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, durch das BAFA oder die KfW bezuschusst.

Der Erwerb sowie Austausch folgender Querschnittstechnologien sind förderfähig:

Genannte Anlagen beziehungsweise Komponenten, welche für die Förderung beantragt werden, müssen vorhandene Bestandsanlagen sowie Bestandskomponenten im Unternehmen ersetzen.

Zudem werden über Modul 1 auch folgende Maßnahmen gefördert:

  • Wärmeübertrager zur Nutzung der Abwärme von bestehenden Anlagen oder zur Rückgewinnung von Wärme an bestehenden Systemen. Die gewonnene Wärme muss im Betrieb wiederverwendet werden.
  • Frequenzumrichter zur Modernisierung bestehender Elektromotoren, Antriebssysteme, Pumpen und Ventilatoren im Unternehmen.
  • Wärmedämmmaßnahmen für bestehende Anlagen

Welche Anforderungen müssen Bestandsanlagen zum Förderzeitpunkt erfüllen?

Bestandsanlagen oder -komponenten, die im Rahmen des 1. Moduls Querschnittstechnologien der BAFA durch Neuanlagen oder neue Komponenten ersetzt oder um Wärmedämmung, Wärmetauscher und/oder Frequenzumrichter ergänzt werden sollen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • Mindestens 5 Jahre beim Antragsteller im Einsatz sein
  • Im Eigentum des Antragsstellers befinden
  • Voll funktionstüchtig sein

Eine Förderung setzt ein Investitionsvolumen von mindestens 2.000 € voraus, während die maximale Fördersumme 200.000 € beträgt. Die Anschaffungskosten der geförderten Anlage zählen zu den Nebenkosten, die mit bis zu 30 % gefördert werden. Bei Wärmeschutzmaßnahmen zählen die Planungs-, Beratungs- und Umsetzungskosten zu den förderfähigen Hauptkosten. Mittlere Unternehmen (MU) erhalten einen Zuschuss von 20 % und kleine Unternehmen (KU) von bis zu 25 % der Kosten.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Bei dieser Maßnahme wird Prozesswärmebereitstellung aus folgenden Anlagen gefördert:

  • Biomasseanlagen
  • Solarkollektoren
  • Wärmepumpen

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und den Gesamtinvestitionskosten. Insgesamt beträgt der maximale Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen, die in einem technischen, wirtschaftlichen und administrativen Zusammenhang stehen, 20 Millionen Euro. Förderfähig sind auch Nebenkosten einschließlich der Kosten für installierte Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, die der Ertragsüberwachung und Fehlererkennung dienen.

Für große Unternehmen erfolgt die Förderung nach Art. 41 AGVO. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Im Rahmen des Förderprogramms können Unternehmen von erheblichen Fördersätzen profitieren. Große Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 %, mittlere Unternehmen 50 % und kleine Unternehmen bis zu 60 %. Für Biomasse-Feuerungsanlagen liegen die Fördersätze niedriger: Große Unternehmen erhalten eine Förderung von 20 %, mittlere Unternehmen 30 % und kleine Unternehmen 40 % der Kosten.


Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Im dritten Modul wird die Anschaffung und Installation von MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik) und Sensorik gefördert. Ebenso werden Energiemanagementsoftware und deren Schulung durch Dritte gefördert.

Im Rahmen der Förderung von Modul 3 richtet sich der Fördersatz nach der Unternehmensgröße: Große Unternehmen erhalten 25 %, mittlere Unternehmen 35 % und kleine Unternehmen können bis zu 45 % der Gesamtinvestitionskosten gefördert bekommen. Die maximale Fördersumme für zusammenhängende Maßnahmen beträgt 20 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt gemäß Art. 38 AGVO und es werden nur Investitionen gefördert, die eindeutig dem Ziel der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz dienen. Auch hier gilt die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG.

Darüber hinaus werden in Modul 3 auch die Nebenkosten gefördert. Hierzu zählen die Kosten für die Anbindung der geförderten Technologien, einschließlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie die Erstellung eines Messkonzeptes durch externe Dritte.


Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Im vierten Modul werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung und zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert. Damit sind folgende Maßnahmen von industriellen und gewerblichen Prozessen in Unternehmen gemeint:

Für die Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular weitere Unterlagen einzureichen. Dazu gehört unter anderem ein zu erstellendes Einsparkonzept, das die geplanten Maßnahmen und deren Treibhausgasminderungspotenzial übersichtlich und nachvollziehbar darstellt. Darüber hinaus ist ein Nachweis zu erbringen, dass durch den geplanten Anlagentausch mindestens 15 % des Endenergiebedarfs eingespart werden. Das Einsparkonzept bildet eine wesentliche Grundlage und ist entscheidend für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Förderung des Projektes möglich ist.


Modul 5: Transformationskonzepte

Mit der Förderung von Transformationskonzepten wird das Ziel verfolgt, Unternehmen zu unterstützen, die ihre eigene Transformation zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen wollen. Wesentlicher Bestandteil der förderfähigen Transformationskonzepte ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht werden kann. Im Gegensatz zu den Modulen 1 - 4 und 6 werden Transformationskonzepte über den Projektträger des Förderwettbewerbs, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, eingereicht.

Im Rahmen der Förderung des vierten Moduls ergibt sich die Höhe der Förderung durch Multiplikation der Förderquote mit den förderfähigen Gesamtkosten. Große Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 %, mittlere Unternehmen 50 % und kleine Unternehmen bis zu 60 % der Kosten. Der Transformationsplan wird mit einem maximalen Förderbertrag von 60.000 € bezuschusst. Ist ein Unternehmen in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet und nimmt aktiv daran teil, so erhöht sich die Förderquote um 10 % und der maximale Förderbetrag auf 90.000 €.


Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Das Modul 6 fördert den Ersatz vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit Energieträgern aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden. Hierbei sollen die neuen Anlagen mit Strom oder erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig ist nicht nur der Ersatz, sondern auch die entsprechende Umrüstung bestehender Anlagen.

Die Förderung deckt 33 % der förderfähigen Investitionskosten ab, wobei das Investitionsvolumen mindestens 2.000 Euro betragen muss. Für zusammenhängende Maßnahmen, die in technischer, wirtschaftlicher und administrativer Verbindung stehen, kann ein Gesamtzuschuss von bis zu 200.000 Euro beantragt werden


Fördermittel für die Heizungsoptimierung

Bei ineffizienten Heizungsanlagen kann mittels Einsatz von hocheffizienten Pumpen und der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs deutlich Energie eingespart werden. Das BAFA Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" fördert optimierende Maßnahmen und den Austausch von alten Heizungsanlagen. Informieren Sie sich über die aktuellen Förderrichtlinien und Förderkonditionen:


Förderung für den Neubau von Nichtwohngebäuden

Für den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden steht Unternehmen das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude" (KNN-NWG) zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, den CO₂-Ausstoß in diesem Sektor zu senken und die Nachhaltigkeit im Bauwesen zu fördern. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Rechtzeitig vor Umsetzungsbeginn beantragen!

Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!

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