Industrieleuchten an einer Hallendecke

Beleuchtung

Förderung von energetischen Beleuchtungskonzepten

Bei der Anschaffung oder Optimierung der Beleuchtung beispielsweise in Industriehallen oder in Supermärkten, aber auch in Schulen und öffentlichen Gebäuden, gibt es mittlerweile nur noch eine Alternative: Effiziente LED-Technologie! Mit dieser können, gegenüber konventioneller Beleuchtung, enorme Energie- und Kosteneinsparungen erzielt werden, wodurch sich die Anschaffungskosten der effizienten Beleuchtung nach wenigen Jahren amortisieren. Darüber hinaus bringt die LED-Beleuchtung auch eine Vielfalt an weiteren Vorteilen mit sich, mit nahezu unbegrenzten Beleuchtungsmöglichkeiten! So erfahren moderne Lichtkonzepte in Industrie, Gewerbe und Handel seit ein paar Jahren reges Interesse, mit allen Vorteilen, die damit verbunden sind!

Wieso gibt es überhaupt Fördergelder für den Einsatz von effizienter Beleuchtung?

Um die Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, die Treibhausgasemissionen erheblich zu drosseln. Und da die sauberste Energie die ist, welche wir erst gar nicht verbrauchen, werden Energieeinsparung und Energieeffizienz mehr denn je gefördert. Vereinfacht gesagt werden Fördermittel gewährt, für alles was hilft, den Kohlendioxid Anteil bis 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu minimieren.

Hierbei ist ein einfacher und effektiver Baustein der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln, hin zur energieeffizienten LED-Beleuchtung. Wichtig für die Fördermittelbewilligung durch die zuständigen Behörden KfW und/oder BAFA ist die Expertise eines zertifizierten Energieeffizienz-Beraters. Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz ist sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW als sachverständiger Energieeffizienz-Experte für Unternehmen gelistet. Unsere Leistung liegt darin, die optimale Förderhöhe zu prüfen und mögliche Effizienzsteigerung bzw. CO2-Einsparung in erforderlichen Dokumenten nachzuweisen.


Wie sehen die Voraussetzungen für eine Förderung aus?

Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch, einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Durch das BAFA-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)", welche im Januar 2023 gestartet ist, werden für den Einsatz von hocheffizienter LED Technologien in Nichtwohngebäuden jährlich bis zu 5 Mio. € pro Gebäude von der BAFA bereitgestellt und bis zu 15% an Zuschuss für Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie die Industrie gewährt, gedeckelt auf 500 € pro m² thermisch konditionierter Nettogrundfläche.

WICHTIG: Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.


Was wird nicht gefördert?

Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.


Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA

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