Für die Neuanschaffung von elektrischen Gabelstaplern gibt es hohe Fördermittelzuschüsse

Fördermittel für Elektrostapler

Staatliche Förderung von Elektrostaplern

Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch von energieeffizienten Gabelstaplern können erhebliche Einsparungen bei Energiekosten und CO2-Emissionen erzielt werden. Es besteht die Möglichkeit, entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Hilfe des Förderprogramms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) einen Investitionszuschuss oder über die KfW einen Tilgungszuschuss (KfW 295) zu erhalten. Der Förderungsanteil für kleine Unternehmen kann in beiden Fällen bis zu 33% der Investitionskosten und für mittlere Unternehmen bis zu 10% der Investitionskosten betragen.

Warum gibt es Finanzhilfen für Elektrostapler?

Ladekabel für einen Elektrostapler

Um die Klimaziele der EU zu erreichen, ist eine erhebliche Reduzierung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes notwendig. Daher werden Maßnahmen, die zur Verringerung des rasanten Anstiegs der Erderwärmung beitragen, gefördert. Elektrostapler spielen eine bedeutende Rolle in diesem Kontext, da sie die Elektromobilität fördern und somit helfen, diese ehrgeizigen, aber notwendigen Ziele zu erreichen. In Deutschland werden die zugesagten Fördermittel kontinuierlich an die zu erwartende CO2-Einsparung angepasst und erweitert. Um die optimale Förderfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen, ist dieser Prozess von umfangreichen Fachkenntnissen und der Unterstützung zertifizierter Energieeffizienz-Berater abhängig.

Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz ist als sachverständiger Energieeffizienz-Experte sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW gelistet. Unsere Aufgabe besteht darin, die optimale Förderhöhe zu prüfen und mögliche Effizienzsteigerungen sowie CO2-Einsparungen in einem erforderlichen Energieeinsparkonzept nachzuweisen.


Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für Elektro-Gabelstapler?

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) bietet die BAFA zwei Optionen an:

Förderung Option 1: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6):

Austausch oder Umrüstung auf elektrisch betriebene Anlagen für Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) mit bis zu 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Die Höhe der staatlichen Fördermittel stellt sich wie folgt dar:

  • gefördert werden 33% der förderfähigen Investitionskosten bei kleinen Unternehmen

Voraussetzungen Option 1:

  • Der neue Elektrostapler muss einen alten, mit fossiler Energie betriebenen Stapler ersetzen und denselben Zweck erfüllen.
  • Der alte Stapler muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand des Unternehmens befinden und voll funktionsfähig sein.
  • Der ausgetauschte Stapler darf nicht weiterbetrieben werden.
  • Nachweispflicht für die fachgerechte Entsorgung oder Veräußerung des alten Staplers.

Elektro-Gabelstapler mit Stapelpaket-Boxen auf Paletten

Förderung Option 2: Basisförderung zur Optimierung von Anlagen (Modul 4):

Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Höhe der staatlichen Fördermittel beträgt:

  • 10% der förderfähigen Investitionskosten bei mittleren Unternehmen
  • 15% der förderfähigen Investitionskosten bei kleinen Unternehmen (sofern kein Förderbonus von 33% möglich ist)

Diese Basisförderung ist vor allem für mittlere Unternehmen (MU) mit bis zu 249 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von 50 Mio. Euro konzipiert. Kleine Unternehmen (KU) können diese Option ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, eine Förderung von 33% zu erhalten.

Voraussetzungen Option 2:

  • Der neue elektrische Gabelstapler muss einen alten, mit fossiler Energie betriebenen Gabelstapler ersetzen und denselben Zweck erfüllen.
  • Der Energiebedarf pro Jahr muss um mindestens 15% gegenüber dem neuen Stapler reduziert werden.
  • Nachweis des Energieeinsparpotenzials durch einen beauftragten Energieeffizienz-Experten.
  • Der alte Stapler muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand des Unternehmens befinden und voll funktionsfähig sein.
  • Der ausgetauschte Stapler darf nicht weiterbetrieben werden.
  • Nachweispflicht für die fachgerechte Entsorgung oder Veräußerung des alten Gabelstaplers.

Was muss ich als Antragsteller beachten?

Leitfaden von der Energieberatung bis hin zum Antrag der Fördermittel

Die Beantragung der Fördermittel muss vor der Auftragsvergabe erfolgen.

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen komplex. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen erfahrenen Experten hinzuzuziehen. Ihr unabhängiger Energieberater von der Bode Planungsgesellschaft kann Sie dabei unterstützen!

  • Es gilt die Regel: Erst die Beantragung, dann die Umsetzung!
  • Unternehmen ohne KMU Status sind nicht antragsberechtigt.
Standorte in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

Das Bode Team