Fördermittel Heizungsoptimierung
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Zusätzlich kann die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs eine optimalen Verteilung der Wärme im Gebäude bewirken, durch welche weitere Einsparungen erzielt werden können. Durch das BAFA Förderprogramm Heizungsoptimierung werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 25.000 € für den Einsatz einer besseren Technologie und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bezuschusst.
Ineffizente Umwälz- und Zirkulationspumpen sowie eine erhöhte Rücklauftemperatur durch ineffiziente Wärmeverteilung können dafür Sorge tragen, dass Ihre Energieverbräuche stark erhöht sind, somit auch ihre Energiekosten!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Unternehmen zur Zeit hohe Fördergelder zur Optimierung von Heizungsanlagen.
Energie sparen und Förderung bis zu 25.000 Euro sichern
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Zusätzlich kann die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs eine optimalen Verteilung der Wärme im Gebäude bewirken, durch welche weitere Einsparungen erzielt werden können.
Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.
Durch das BAFA Förderprogramm Heizungsoptimierung werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 25.000 Euro pro Standort für den Einsatz dieser effizienteren Technologie bewilligt.
Alternativ ist für die Neuanschaffung oder Sanierung von Querschnittstechnologien eine Förderung durch das BAFA Fördermodul 1 Querschnittstechnologien mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen bis zu 300.000 Euro möglich.
Förderprogramm Heizungsoptimierung:
Die Registrierung beim BAFA muss vor Maßnahmenbeginn (d. h. vor der Auftragsvergabe) erfolgen.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt:
Fördermodul 1 Querschnittstechnologien:
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.
Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!
Heizungsoptimierung | Querschnittstechnologien |
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Hocheffizienter Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen | Förderung von hocheffizienten Pumpen |
Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen | Förderung der Steuerungs- und Regelungstechnik inkl. Sensorik |
In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden | Förderung Anlagenperipherie |
Dämmung von Anlagenteilen (wenn als Dämmung beantragt) |
Welche Förderhöhe kann ich für Querschnittstechnologien und eine Heizungsoptimierung erhalten?
Für die Förderung des Ersatzes oder der Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen sowie eines hydraulischen Abgleichs durch das Förderprogramm Heizungsoptimierung können Sie bis zu 25.000 € Zuschuss erhalten. Für die Förderung des Ersatzes oder der Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen durch Fördermodul 1 können Sie bis zu 300.000 € Zuschuss erhalten.
Es gilt die Regel: erst die Registrierung/Beantragung, dann die Umsetzung!
Neu- und Ersatzinvestitionen der in der oben aufgeführten Tabelle genannten Maßnahmen werden bezuschusst. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.
Die Investitionen für eine Einzelmaßnahme (Modul 1 Querschnittstechnologien) müssen mindestens Netto-Investitionskosten von 2.000 € betragen.
Die Förderungen sind nicht kombinierbar, weder untereinander noch mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesen Programmen geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unserer Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Wir sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren