Neubau für Unternehmen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude (KNN-NWG)

Das Neuförderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude" (KNN-NWG) startete am 01.10.2024. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren und ergänzt die bereits bestehende Förderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Gebäude, wie Büro- und Gewerbeimmobilien. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß in diesem Sektor zu senken und die Nachhaltigkeit im Bauwesen zu fördern. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau für Nichtwohngebäude

Das KNN-Programm für Nichtwohngebäude ergänzt das KFN-Programm, das im März 2023 startete. Die beiden Programme unterscheiden sich in ihren Zielen hauptsächlich in Bezug auf den Kostenfokus. Wobei die KFN-Förderung die höchsten energetischen Standards und eine nachhaltige Bauweise mit maximaler CO₂-Reduktion priorisiert und kostenunabhängig ist, zielt die KNN-Förderung auf die Schaffung von kostengünstigen Nichtwohngebäuden ab, die klimafreundliche Mindeststandards erfüllen. Der Fokus liegt hier also auf die Erschwinglichkeit und die Bereitstellung von wirtschaftlichen Lösungen.

Was wird gefördert?

Bepflanzung im Bürogebäude

Durch zinsgünstige Förderkredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln fördert das KNN-NWG-Programm den Neubau und Erstkauf von umweltfreundlichen und energieeffizienten Nichtwohngebäuden, einschließlich der Nebenkosten, in Deutschland. Zudem wird die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszykluskostenanalyse durch einen Energieeffizienz-Experten gefördert. Das Programm kann ich Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt. Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne zu möglichen Förderprogrammen.


Fördervoraussetzungen

Industriehalle mit einer Glasfront

Die Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment" wird duch eine Immobilie erreicht, wenn sie gemäß den technischen Mindestanforderungen

  • die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreicht sowie
  • in ihrem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM “ (QNG-PREMIUM) erfüllt werden.

Die Anforderungen werden nach Fertigstellung des Gebäudes von Ihrem Energieeffizienz-Experten bestätigt, um die Auszahlung der Förderung zu veranlassen.

Höhe der möglichen Kredite & Zinssätze

Das Programm bietet zinsgünstige Kredite, in Höhe von 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Bauvorhaben. Der individuelle Zinssatz wird von der Bank, anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Unternehmens oder der Institution ermittelt.

Nähere Informationen zu Laufzeiten und Zinsen können der Konditionenübersicht entnommen werden.


Weitere Informationen zum Programm

Weitere Informationen zu den Bundesförderungen finden Sie auf der Seite der KfW KNN-Wohngebäude, KNN-Nichtwohngebäude, KNN-Kommunen und auf der Website sowie in der Pressemitteilung des BMWSB. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.

Standorte in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

Das Bode Team