Anlagendämmung mehrerer Anlagen in einer Industriehalle

Förderung für größere Unternehmen

Förderung für größere Unternehmen

Mit einer individuellen Beratung bieten wir großen Unternehmen ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument. Unsere qualifizierte und unabhängige Beratung und Konzepterarbeitung hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu lokalisieren, Energieeinsparungen zu realisieren und lukrative Förderungen für diverse Energieeffizienz-Maßnahmen abzugreifen. Die sogenannte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird zudem mit bis zu 5.000 € bezuschusst.

BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) unterstützt große Unternehmen dabei, ihre Energieeinsparpotenziale zu erkennen und umzusetzen. Das Programm der BAFA übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten, mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 € und besteht aus drei Modulen - Das Energieaudit nach DIN EN 16247, die Energieberatung nach DIN V 18599 sowie eine Contracting-Orientierungsberatung.

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Ziel der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ist es, mittels unabhängiger Beratung die Energieeffizienz zu verbessern und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im Rahmen von zertifizierten Energieaudits lassen sich Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten analysieren und aufzeigen.

Energieaudit DIN EN 16247

  • Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs des Unternehmens
  • Ziel: Energieeinflüsse und das Potenzial für Energieeffzienzverbesserungen identifizieren (ggf. Energieeinsparkonzepte für bestimmte Anlagen als Maßnahme)
  • Die Zuwendung für kleine und mittlere Unternehmen beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Höchstfördersatz beträgt bei Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto 3.000 €, unterhalb von 10.000 € netto 600 €.

Energieberatung DIN V 18599

  • Systematische Inspektion und Analyse Ihres Nichtwohngebäudes (Neubau oder Bestand)
  • Ziel: Neubaukonzept oder energetisches Sanierungskonzept mit aufeinander abgestimmten umfassenden Maßnahmen, um einen bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudestandard zu erreichen
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab.
    • unter 200 m²: maximal 850 €
    • 200 m² bis 500 m²: maximal 2.500 €
    • mehr als 500 m²: maximal 4.000 €

Contracting-Orientierungsberatung

  • Vertragliche Einspargarantie durch einen Energiedienstleisters (Contractor) in Hinblick auf Gebäudetechnik, Gebäudehülle und Prozesse
  • Ziel: Identifikation und Erschließung der vorhandenen Einsparpotentiale sowie Ausführung der Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen des Contractors und vertraglich garantierte Einsparung über die gesamte Laufzeit
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Der Höchstfördersatz beträgt bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro netto maximal 3.500 €. Bei einer Übersteigung der jährlichen Energiekosten des betrachtenen Gebäudes bzw. Gebäudepools von 300.000 Euro netto beträgt der Höchstfördersatz 5.000 €.

BAFA & KfW - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das Förderprogramm des BAFA und der KfW "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" fördert die Umsetzungen klimafreundlicher Investitionen. Mit diesem Förderprogramm soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um die Betriebskosten eines Unternehmens zu senken und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es werden hohe Zuschüsse in Höhe von 20 Millionen Euro, attraktive Kredite in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro, einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 % und einer Zinsverbilligung angeboten. Eine Kumulierung beider Förderarten für dieselbe Maßnahme ist jedoch nicht möglich. Zudem ist das Modul 1, die Basisförderung des Moduls 4 und das Modul 6 für große Unternehmen nicht förderfähig.

Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft der BAFA und KfW werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert:

Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!

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