Transformationskonzepte
Kleine, mittelständische Unternehmen, Konzerne und Kommunen erhalten jetzt weitere Finanzhilfen vom Staat. Hierbei geht es um die Planung von Investitionen in energetische Modernisierungsmaßnahmen: Seit Ende 2021 (01. November) stellt der Bund den deutschen Unternehmern finanzielle Beihilfen für die Erstellung von Transformationskonzepten in Aussicht! Die Fördermittel sollen Anreize schaffen für die unternehmenseigene Energiewende. Klimaneutralität lautet das ambitionierte, globale Ziel und ist die Grundlage dieser Neuerung. Lesen Sie hier die Kurzfassung der neuen Förderung.
Transformation hin zur Treibhausgasneutralität
Wer kann Anträge stellen?
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Die SDGs (Sustainable Development Goals) wurden bereits im Jahr 2015 auf dem Weltgipfel in New York verabschiedet und in der Agenda 2030 festgehalten. Sie sind politische Zielsetzung und zugleich inspirierender Rahmen für kollektives Handeln für jeden von uns. Die Ziele berücksichtigen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Ökologie und Ökonomie – gleichermaßen und dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung - weltweit, sowohl für Industrie- und Schwellenländer als auch für Entwicklungsländer. Sie verdeutlichen, dass wir eine gemeinsame Verantwortung tragen, für die Welt und unsere Umwelt. Dieser Verantwortung hat sich die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz verpflichtet und stellen uns diesen ambitionierten Aufgaben. Wir wollen diesen spannenden Weg gehen, gemeinsam mit unseren Kunden - Schritt für Schritt.
Kurzer Reminder: Bereits im Jahr 2015 wurde von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 auf den Weg gebracht. Es wurden 17 Ziele formuliert, die für eine sowohl ökonomisch und ökologisch als auch sozial nachhaltige, globale Entwicklung stehen. Angesprochen werden damit nicht nur Staaten und ihre Ökonomie, sondern auch Zivilgesellschaften, Wissenschaft sowie jeder und jede Einzelne von uns.
Die meisten Großbetriebe denken weitsichtig und handeln zukunftsorientiert. Viele Konzerne arbeiten bereits an einer umfassenden Dekarbonisierung Ihrer Betriebsprozesse und wollen zum Beispiel fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzen oder den Energieverbrauch und die Gewinnung der in den Gebäuden verbrauchten Energie effizienter gestalten. Aber ist das genug? Haben auch die KMUs oder kommunale Einrichtungen die Notwendigkeit erkannt? Mit dem neuen Fördergegenstand „Transformationskonzepte“ unterstützt die Bundregierung Kommunen und Unternehmen mit finanziellen Beihilfenb bereits für das Konzeptionieren der eigenen Transformation hin zur co2 -Neutralität.
Erfolgreicher, nachhaltiger Klimaschutz in Kommunen und Unternehmen ist dringend nötig. Vor allem an der Verringerung der Erderwärmung können Wirtschaft und die öffentliche Hand erheblich mitwirken. Und die Reduktion schädlicher Treibhausgase in unserer Atmosphäre durch Technologietransformation an unseren nationalen Wirtschaftsstandorten hat erfreuliche Synergieeffekte. Speziell Konzerne und Großunternehmen haben die Möglichkeit eine ganzheitliche Emissionsminderung innerhalb ihrer Betriebsprozesse zu realisieren, was bedeutet, dass nicht nur das nationale Emissionsaufkommen reduziert wird, sondern auch das in anderen Staaten. Damit sind die Klimaschutzmaßnahmen nicht nur auf ein Land begrenzt, sondern die „exterritoriale“ Emissionen müssen mit berücksichtigt werden.
Hat sich beispielsweise ein deutscher Automobilhersteller verpflichtet bis 2050 klimaneutral zu werden, dann muss sich das Unternehmen die Treibhausgasemissionen anrechnen lassen, die zum Beispiel bei der Produktion von Autoteilen an seinen Standorten in anderen europäischen Ländern - also "exterritorial" entstehen. Das bedeutet, dass dieser Autobauer nicht nur in Deutschland in den Klimaschutz investieren muss, sondern überall in Europa oder auf der Welt.
Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050 ist in unserem Land auf unterschiedliche Art und Weise realisierbar. Je früher und ambitionierter gehandelt wird, desto mehr Spielraum ergibt sich in der Umsetzungsphase dieses Umwandlungsprozesses. Die BODE Planungsgesellschaft für Energieeffizienz ermöglicht mit einem individuellen Transformationskonzept eine ausgewogene Balance zwischen der Substitution, also dem Ersatz, der Vermeidung und der Senkung von Treibhausgasen. Sie zeigt die erforderlichen Schritte auf, um Treibhausgasneutralität zu erlangen und einem angemessenen Beitrag zum globalen Klimaschutz nahe zu kommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Förderrichtlinie Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (kurz EEW) geändert in Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (weiterhin EEW). Sie ist das zentrale, politische Förderinstrument zur Steigerung von Effizienzen in der Industrie und wurde zum 01. November 2021 erweitert.
Die neue Förderrichtlinie der Bundesregierung ermöglicht die Erarbeitung einer längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie mit dem Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen zum Schutz von Umwelt und Klima. Dabei hilft den Betreibern das GHG Protocol/ Greenhouse Gas Protocol und die DIN EN ISO 14064-1 bei der CO2 - Bilanzierung ihrer Unternehmen.
"Wo kommen wir her - wo wollen wir hin?" Die Zielerreichung muss klar erkennbar sein.
Folgende Punkte müssen daher Bestandteil eines förderfähigen Transformationskonzeptes sein:
Wer kann Anträge stellen?
Seit dem 1. November 2021 können Anträge auf dem Förderportal der Bundesregierung "easy-Online" gestellt werden. Der Projektträger ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Wer kann die Subventionen beantragen?
Die staatliche Beihilfe beträgt 50% der förderfähigen Kosten und bei KMUs, also kleinere und mittlere Unternehmen, sind es sogar 60%. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80.000 EUR. Antragsberechtigt sind nur Kommunen und Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die finanzielle Beihilfe erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“.
Zu den subventionsfähigen Kosten (Kosten, auf die die Förderungsquote angerechnet werden kann) zählen:
Innerhalb von einem Jahr, also 12 Monaten nach Antragstellung, muss das Konzept zur Transformation ausgearbeitet und beim Projektträger eingereicht werden. Sie können diesen Zeitraum aber auf Antrag (durch Angabe von gewichtigen Gründen) verlängern. Diese können zum Beispiel Verzögerungen bei den Beratungstätigkeiten sein. Oder notwendige Arbeiten lassen auf sich warten, wie zum Beispiel die Installation und Inbetriebnahme von benötigter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Der Antragsteller kann externe Berater einbinden wie z. B. Unternehmen zur Erstellung der CO2-Bilanz, Unternehmen zur Zertifizierung der CO2-Bilanz, Beratungsunternehmen für die jeweiligen Maßnahmen, Unternehmen zur Risikoberatung und zur Analyse von Szenarien, Finanzierungsberatung, Rechtsberatung sowie weitere im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes notwendige Dienstleistungen.
Der Anfang ist getan. Betriebliche Maßnahmen zur Einführung klimaneutraler Prozessketten in Unternehmen durch neue politische Richtlinien werden stärker gefördert. Damit lohnt sich eine Umstellung auch für Unternehmer sowohl in den Sektoren von Industrie, Handel und Gewerbe, als auch in wirtschaftlich agierenden kommunalen Sektoren. Eine sorgfältig abgestimmte gemeinsame Strategie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zielgerichtete Subventionen geeigneter Modernisierungsmaßnahmen und eine geordnete, kontrollierte Prozessbegleitung sorgen für ein Maximum an Planungssicherheit. Nur so kommen wir gemeinsam den globalen Klimazielen aus der Agenda 2030 Schritt für Schritt näher. Wir empfehlen Ihnen hierzu ein Erstgespräch mit unseren Bode-Expertinnen und -Experten für Klimaschutz. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich, wie Sie sich bei der Reduzierung von Treibhausgasen hin zur vollständigen Dekarbonisierung unterstützen lassen können. Warten Sie nicht, starten Sie jetzt! Gegen Klimawandel, mit effizienten Lösungen hin zu einem besseren Klima, für eine lebenswertere Welt.