Der hydraulische Abgleich ist ein bewährtes Verfahren zur Optimierung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen

Hydraulischer Abgleich

Optimierung Ihrer Heizung: Der hydraulische Abgleich

Der hydraulische Abgleich nach DIN EN 12831:2017-09 ist ein bewährtes Verfahren zur Optimierung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Ziel des Verfahrens ist durch gezielte Berechnungen eine gleichmäßige Verteilung des Heizwassers in allen Heizkreisen mit einer optimalen Vorlauftemperatur, um eine optimale Wärmeversorgung aller Heizkörper zu gewährleisten.

Ziel des hydraulischen Abgleichs

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die gleiche Menge Wasser erhält um eine gleichmäßige Wärme in jeden Raum zu ermöglichen

Bei Heizungen ohne hydraulischen Abgleich folgt die Verteilung des Heizungswassers oft dem Prinzip des geringsten Widerstands. Dies hat zur Folge, dass Heizkörper in der Nähe des Heizkessels bevorzugt mit warmem Wasser versorgt werden, während weiter entfernt liegende Heizkörper eine geringere Wassermenge und damit eine unzureichende Wärmeversorgung erhalten. Um eine effiziente Verteilung des Heizungswassers sicherzustellen, greift hier der hydraulische Abgleich ein. Durch gezielte Anpassung der Ventile wird eine gleichmäßige Durchströmung aller Heizkreise erreicht. Auf diese Weise erhält jeder Heizkörper die bedarfsgerechte Menge an Warmwasser, um den Raum auf die gewünschte Temperatur zu beheizen.

Besonders sinnvoll ist der Abgleich bei:

  • Heizungen mit Zentralheizkesseln: Gas-, Öl- oder Pelletkessel
  • Heizungen mit Wärmepumpen: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen
  • Fußbodenheizungen: Warmwasser-Fußbodenheizungen
  • Heizsysteme mit mehreren Heizkreisen: Kombination aus Heizkörpern und Fußbodenheizung, sowie Heizkreise mit unterschiedlichen Heizkörpern

Vorteile des hydraulischen Abgleichs

In der Heizungsoptimierung spielt der hydraulische Abgleich eine zentrale Rolle. Dieses Verfahren passt die Wasserverteilung in Heizsystemen z. B. einer Fußbodenheizung an die Heizlast einzelner Räume an und bietet dadurch eine Vielzahl von Vorteilen.

Verbesserte Wärmeverteilung

Eine schlecht abgeglichenes Heizsystem führt zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Wärme. Oft sucht sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstandes, was zur Folge hat, dass einige Räume kalt bleiben, während es in anderen Räumen zu warm wird. Der hydraulische Abgleich gleicht diese Druckverhältnisse einer Heizung aus und stellt sicher, dass jeder Heizkörper die notwendige Wassermenge erhält, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Erhöhter Komfort

Ein ausgeglichenes Druckverhältnis innerhalb eines Heizsystems steigert nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wohnkomfort. Mittels einer gleichmäßige Wärmeverteilung wird für ein behagliches Raumklima ohne kalte Ecken oder überhitzte Bereiche gesorgt. Zudem werden störende Strömungsgeräusche in den Heizungsrohren vermieden, was für mehr Ruhe und Entspannung sorgt.

Optimierte Funktion der Thermostatventile

Thermostatventile regulieren die Durchflussmenge des Heizwassers abhängig von der Raumtemperatur. In einem unausgeglichenen System können diese Ventile ihre Funktion nicht optimal erfüllen, da sie mit einem schwankenden Wasserdruck arbeiten. Der hydraulische Abgleich sorgt für einen konstanten Druck, sodass die Thermostatventile präzise reagieren und die Raumtemperatur exakt regulieren können.

Reduzierter Energieverbrauch

Der hydraulische Abgleich führt unmittelbar zu einem geringeren Energieverbrauch. Die Heizleistung wird an den Bedarf angepasst, um unnötiges Heizen durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung und eine optimierte Ventilsteuerung zu vermeiden. Dies wirkt sich positiv auf die Heizkosten und den CO2-Ausstoß aus.

Geringere Betriebskosten

Neben dem Energieeinsparpotenzial reduzieren sich auch die Betriebskosten der Heizung. Durch den gleichmäßigen Wasserdruck und die vermiedenen Überströmungen werden Pumpen und andere Komponenten geschont, was zu geringeren Verschleißerscheinungen und einer längeren Lebensdauer führt.

Der hydraulische Abgleich ist besonders sinnvoll bei Wärmepumpen und Brennwertkesseln, da diese Heizsysteme im Niedertemperaturbereich besonders effizient arbeiten. Ein hydraulischer Abgleich ermöglicht die Absenkung der Vorlauftemperatur, was den Energieverbrauch und die Heizkosten senkt.

Hydraulischer Abgleich jetzt Pflicht: Neue Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. Oktober 2024 sind Eigentümer von Gebäuden gemäß den neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet, ihre Heizungsanlagen zu optimieren. Für größere Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten schreibt § 60c GEG einen hydraulischen Abgleich vor, um eine effiziente Wärmeverteilung sicherzustellen. Dies betrifft alle Heizungsarten, nicht nur Gaszentralheizungen.

Welche Gebäude sind betroffen?

  • Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten
  • Nichtwohngebäude mit einer beheizten Nutzfläche von mindestens 1.000 Quadratmetern

Verfahren A und B - Was ist der Unterschied?

Für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: Verfahren A (vereinfacht) und Verfahren B (genauer). Beim Verfahren A wird die Heizlast anhand der vorhandenen Heizkörper oder pauschaler Werte abgeschätzt. Anders bei Verfahren B: Hier wird die Heizlast für jeden Raum individuell berechnet. Faktoren wie Wandfläche, Dämmung, Fenstergröße und weitere Parameter fließen in die Berechnung ein. Zu beachten ist, dass in einigen Fällen, z.B. bei gesetzlichen Vorgaben oder bei der Beantragung von Fördermitteln, die Anwendung des Verfahrens B explizit gefordert wird.


Wie hoch wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Der hydraulische Abgleich wird von der BAFA und KfW gefördert

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird der hydraulische Abgleich mit einem Förderbetrag von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.

Wohngebäude (WG)

Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit einer maximalen Anzahl von fünf Wohneinheiten beschränkt. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 30.000 € pro Wohneinheit und kann bei Nachweis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bzw. wenn der Antragsteller nicht berechtigt für einen iSFP ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöht werden. Darüber hinaus kann bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ein Bonus von 5 % auf die förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Nichtwohngebäude (NWG)

Für Nichtwohngebäude beläuft sich der maximale Förderbetrag auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, allerdings nur für Gebäude mit einer beheizten Nutzfläche kleiner als 1.000 Quadratmetern. Gebäude, für die eine Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs besteht, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

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