Wärmerückgewinnung
Wer sich für eine lüftungstechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung entscheidet verbessert neben der Luftqualität auch gleichzeitig die energetische Bilanz seines Gebäudes.
Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) hat die Europäische Kommission im Jahr 2014 die unmittelbar in allen EU-Staaten geltende Verordnung 1253/2014 erlassen, um die neue technische Anforderungen an Lüftungsanlagen zu definieren. Die Regelungen der Verordnung treten zum 01.01.2016 in Kraft und werden zum 01.01.2018 nochmals verschärft. Mit dem Ziel, den Energieverbrauch durch Lüftungsanlagen in der Europäischen Union zu reduzieren.
Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei umfassend. Erfasst werden Wohnraumlüftungsanlagen wie auch Anlagen für die gewerbliche Nutzung. Ausgenommen werden lediglich Kleinstanlagen und Lüftungsanlagen die unter besonderen Betriebsbedingungen wie extremen Temperaturen eingesetzt werden. Für alle übrigen Lüftungsanlagen gilt ab dem Jahr 2016, dass sie in ihrer Leistung regulierbar sein und über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen müssen. Nichtwohnraumlüftungsanlagen müssen darüber hinaus zwingend über ein Wärmerückgewinnungssystem und eine festgeschriebene Effizienz der Ventilatoren verfügen.
Die Anforderungen an neue Gebäude werden fortlaufend verschärft. Um die zulässigen Transmissionswärmeverluste einzuhalten, werden die Gebäudehüllen immer luftdichter.
Dies wiederum führt dazu, dass der Luftwechsel durch Infiltration abnimmt. Der zum Feuchteschutz erforderliche Luftwechsel ist nicht länger gegeben. Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis ist der Einsatz einer lüftungstechnischen Anlage.
Anlagen zur Wärmerückgewinnung gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen (dezentral, zentral), so dass man für jeden Anwendungsfall auf eine adäquate Lösung zurückgreifen kann.
Im Neubau und bei umfangreichen Gebäudesanierung ist empfehlenswert, schon früh ein Konzept für die Lüftungstechnik zu erstellen.
Basierend auf dem Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 (Wohngebäude) oder DIN EN 13779 bzw. DIN EN 16798-3 (Nichtwohngebäude) prüfen wir die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Anlage. Aus dem Ergebnis lässt sich ableiten, welche Luftmengen auszutauschen sind. Anhand dieser Daten kann die Auslegung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Schritten und prüfen die Einsatzmöglichkeiten einer Wärmerückgewinnung.