Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und Vor-Ort-Beratung
Wir zeigen Ihnen die korrekte Vorgehensweise, um bei der Modernisierung ihres Gebäudes die bestmögliche Energieeffizienz zu erreichen und dabei alle möglichen Zuschüsse und Fördermittel auszuschöpfen, die zur Verfügung stehen. Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand geht.
Die Entscheidung ist getroffen! Das Gebäude soll saniert werden.
Aber welche Maßnahmen sind sinnvoll, gibt es eine Abfolge, die man beachten sollte und was ist eigentlich mit Fördermitteln? All diese Fragen werden im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beantwortet. Dieses Energiegutachten ist somit die ideale Grundlage für Ihr Sanierungsprojekt.
Für die Erstellung des Gutachtens gibt es eine Richtlinie, so dass gewisse Inhalte fest vorgeschrieben sind. Jedoch gibt es viele Möglichkeiten eigene Schwerpunkte festzulegen. Diese Energieberatung ist ein Baustein des umfangreichen Fördermittelangebots, das durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es den Immobilienbesitzern durch Einbindung eines Energie-Effizienzexperten mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung zu vermitteln. Gleichzeitig wird auf diese Weise sichergestellt, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Förderprogramme (Einzelmaßnahmen) ein gut abgestimmtes Gesamtkonzept realisiert wird.
Sanierungsfahrplan erstellen und doppelt profitieren
Im BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ wird die Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans gefördert. Als Auftraggeber erhalten Sie auf diesem Weg einen anschaulichen Bericht bei geringem Eigenanteil. Gleichzeitig führt der Sanierungsfahrplan zu einem Förderbonus. Bei Umsetzung einer geförderten Sanierungsmaßnahme steigt der jeweilige Fördersatz um 5%, wenn diese Maßnahme zuvor in einem Sanierungsfahrplan abgebildet wurde.
Ende Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neue Förderrichtlinien für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Diese sind seit Anfang 2024 in Kraft. Mit dieser Novellierung sinken die maximalen anrechenbaren Kosten von bisher 60.000 € auf 30.000 € je Wohneinheit, sofern kein iSFP gewährt wurde. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen die maximalen anrechenbaren Kosten wieder auf 60.000 € je Wohneinheit. Auch Eigentümer des Gebäudes, die nach der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) nicht antragsberechtigt für den iSFP sind, erhalten die maximalen anrechenbaren Kosten von 60.000 € sowie den 5% Bonus.
Dieser Förderbonus ist nur für die folgenden Fördersegmente verfügbar:
Für die Installation eines neuen Wärmeerzeugers wird dieser Bonus nicht länger zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Ausarbeitung können verschiedene Sanierungsmaßnahmen genauer betrachtet werden. Diese Maßnahmen werden hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit und CO2-Einsparung bewertet. Auch die Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt.
Im Rahme der Ausarbeitung erfolgt eine softwaregestützte Gebäudeerfassung. Hierzu sollten idealerweise die Grundrisse und Schnitte des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden. Auch Angaben aus der Bauakte oder Rechnungen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind hilfreiche Informationsquellen. Alle weiteren Details werden im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erfasst. So wird der Ist-Zustand des Gebäudes eins zu eins in ein Simulationsprogramm überführt.
Gemäß der Richtline des BAFA müssen neben einer Gesamtsanierung (KfW Effizienzhaus), zwei bis maximal fünf aufeinander folgende Maßnahmenpakete abgebildet werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung alle Sanierungsvorschläge umzusetzen. Die einzelnen Maßnahmenpakete können passend zu Ihren Plänen ausgewählt werden.
Wie wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
Die Ausarbeitung dieses Gutachtens wird durch das BAFA gefördert. In Abhängigkeit der Wohneinheiten gibt es folgende Zuschüsse:
Der Zuschuss beträgt maximal 50% des Beratungshonorar, so dass stets ein gewisser Eigenanteil zu erbringen ist. Der Zuschuss fließt dabei direkt an den Energieberater, so dass lediglich der besagte Eigenanteil zu zahlen ist. Im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen muss der Antragsteller hier also nicht in Vorleistung gehen.
Der Sanierungsfahrplan soll als langfristige Übersicht für aufeinander folgende Sanierungsschritte dienen. Die Ausarbeitung hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann für förderfähige Maßnahmen der erhöhte Fördersatz beantragt werden.
Weitere Vorteile:
Fahrplan zum hohen Effizienzstandard
auf Schnittstellen zwischen Gewerken wird hingewiesen
spätere Anpassungen können vermieden werden
Wenn ihr Ziel ist, möglichst bald in einem Energieeffizienshaus zu wohnen, erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Konzept für eine Gesamtsanierung in einem Zug.
Bei der Vor-Ort-Beratung handelt es sich um eine Maßnahme, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufen wurde.
Das Energiegutachten soll als Hilfestellung bei einer "Komplettsanierung in einem Zug" dienen.
Anhand von Grundrissen und Daten (Ausführung der Heizungsanlage, Isolierung Dach und Außenwände, Baujahr der Fenster, usw.) die bei einem Termin Vor-Ort erfasst werden, wird zunächst der energetische Ist- Zustand des Gebäudes erfasst. Unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse werden verschiedene Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und der zu erwartenden Emissionen bewertet.
Einige regionale Förderprogramme setzten die Durchführung einer Vor-Ort-Beratung voraus.
Ihr Vorteil:
Wie wird die Vor-Ort-Beratung gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Vor-Ort-Beratung mit einem Zuschuss von 50% (Ein- und Zweifamilienhaus maximal 650 Euro; ab 3 Wohneinheiten maximal 850 Euro).