Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Für die Anbindung an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.
Gebäudenetz: das Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten;
Wärmenetz: das Netz dient der Versorgung von Gebäuden mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Die Fördersätze für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz setzen sich folgendermaßen zusammen:
*Der Heizungs-Tausch-Bonus kann für den Austausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung beantragt werden. Bei Gasheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Bei Gasetagenheizungen gibt es keine Anforderungen an das Mindestalter. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht länger mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.