Biomasse die als Brennstoff für eine Biomasseanlage genutzt wird

Biomasseanlagen

Biomasseanlagen

Anlagen zur Verbrennung von Biomassepellets, Hackschnitzeln und Scheitholzvergaserkessel werden unter dem Begriff Biomasseanlagen zusammengefasst.
Für die Installation einer Biomasseanlage im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Im Neubau ist eine Förderung für Biomasseanlagen nur im Rahmen einer Effizienzhaus-Förderung möglich.

Hinweis zur geltenden Förderrichtline

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.

Biomasseanlagen

Bei Biomasseheizung handelt es sich keineswegs um veraltete Holzheizungen. Die Verbrennung von Festbrennstoffen erfolgt in modernen Anlagen mit hohen Anforderungen an den feuerungstechnischen Wirkungsgrad.
Biomasseanlagen gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Die Anlagen werden im Einfamilienhaus installiert, können aber auch für die Wärmeversorgung von großen gewerblichen Objekten genutzt werden. Der Festbrennstoff wird in verschiedenen Varianten zur Verfügung gestellt.

Meistens erfolgt eine Einteilung in die folgenden Kategorien:

  • Pellets
  • Hackschnitzel
  • Scheitholz

Bundesförderung für effiziente Gebäude Biomasse

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für die Installation einer Biomasseanlage setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Fördersatz: 10 %
  • Heizungs-Tausch-Bonus*: 10%
  • Max. Fördersatz: 20%

*Der Heizungs-Tausch-Bonus kann für den Austausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung beantragt werden. Bei Gasheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Bei Gasetagenheizungen gibt es keine Anforderungen an das Mindestalter. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht länger mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Förderung im Rahmen einer Vollsanierung (BEG-WG)

Bei der Installation einer Biomasseanlage im Rahmen einer Vollsanierung (Heizungsanlage + Gebäudehülle) bietet sich ggf. eine Förderung als Effizienzhaus an. Hier kann die Biomasseanlage zu einer Erhöhung des Fördersatzes beitragen (EE-Klasse).

Neubau (BEG-WG)

Eine Förderung als Einzelmaßnahme ist im Neubau nicht möglich. Hier wird ausschließlich die Errichtung eines Effizienzhauses gefördert. Die Installation einer Biomasseanlage kann sich jedoch positiv auf die Bewertung eines Gebäudes auswirken und somit zu einem höheren Fördersatz führen.

Anforderungen an Biomasseheizungen im Gebäudebestand

Die folgenden Anforderungen aus der Förderrichtline betreffen alle Biomasseheizungen:

Einbindung regenerativer Energieträger für die Warmwasseraufbereitung
Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so groß zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken können.

Energieeffizienz
Der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ƞs (= ETAs) gemäß Öko-DesignRichtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.

Emissionen
Folgendene Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten.

  • Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb
  • Staub: 2,5 mg/m³

Auslegung und Optimierung
Für die Dimensionierung der Anlage muss eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. Für das gesamte Heizungssystem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Berechnung muss gemäß Verfahren B erfolgen. Die Durchführung muss anhand eines Bestätigungsformulars (vdz-Formular) dokumentiert werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen aus der Förderrichtlinie zu den unterschiedlichen Anlagenvarianten aufgelistet:

Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut

  • Die Brennstoffzufuhr muss automatisch erfolgen (automatische Beschickung).
  • Die Anlage muss über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen.
  • Die Zündung muss automatisch erfolgen.
  • Das Pufferspeicher-Volumen muss mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung betragen.

Pelletöfen mit Wassertasche

  • Die Brennstoffzufuhr muss automatisch erfolgen (automatische Beschickung).
  • Die Anlage muss über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen.
  • Die Zündung muss automatisch erfolgen.
  • Das Pufferspeicher-Volumen muss mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung betragen.

besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

  • Die Anlage muss über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen.
  • Das Pufferspeicher-Volumen muss mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung betragen.

Kombikessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz

  • Die Anlage muss über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen.
  • Die Zündung für den automatisch beschickten Bereich muss automatisch erfolgen.
  • Das Pufferspeicher-Volumen muss mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung betragen.
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Einsatz im Neubau und Gebäudebestand

Biomasseanlage

Im Vergleich zu vielen anderen Heizsystemen (z. B.: Wärmepumpenanlagen) hat die benötigte Systemtemperatur (Vorlauf- und Rücklauftemperatur) nicht den gleichen Einfluss auf den Wirkungsgrad einer Biomasseanlage. Durch die Verbrennung entstehen hohe Temperaturen, sodass eine Wärmeverteilung über kleine Heizflächen mit hohen Vorlauftemperaturen möglich ist. Aufgrund dieser Eigenschaft können Biomasseanlagen in fast allen Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Kritisch ist hier der Platzbedarf für ein Brennstofflager und den benötigten Pufferspeicher. Wenn zuvor eine Ölheizung betrieben wurde, können die alten Öltanks durch ein Lager für Biomasse ersetzt werden. Zur Überbrückung zwischen Lagerraum und Wärmeerzeuger stehen verschiedene Systeme zur Verfügung.

  • Förderschnecken
  • Saugsysteme

Generell sollte darauf geachtet werden, die Versorgungsstrecke möglichst kurz zu halten.

Bei einer Ausführung mit Brennwertnutzung oder bei Einbindung einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung sollten dennoch möglichst niedrige Systemtemperaturen angestrebt werden.

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