Brennstoffzellenheizungen stellen eine innovative Art der Raumbeheizung dar

Brennstoffzelle

Fördermittel für Brennstoffzellen

Eine innovative Art der Raumbeheizung stellt die Brennstoffzellenheizung dar.

Von der Beantragung der Fördermittel bis zum fertigen Gesamtkonzept begleiten wir Sie durch den ganzen Prozess.

Seit der Einführung der neuen Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wird die Errichtung einer Brennstoffzellenheizung im Rahmen des gleichnamigen Förderprogramms gefördert. Zuvor erfolgte die Förderung über das KfW-Programm 433.

Hinweis zur geltenden Förderrichtline

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.

Funktionsweise der Brennstoffzelle

Die Brennstoffzelle nutzt das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das bedeutet, dass die Anlage gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Im Vergleich zu den herkömmlichen KWK-Anlagen wird im Inneren der Brennstoffzelle aber kein Verbrennungsmotor betrieben. Innerhalb der Brennstoffzelle findet eine elektrochemische Reaktion statt, die auch als "kalte Verbrennung" bezeichnet wird.
Für diese Reaktion muss der Brennstoffzelle kontinuierlich Brennstoff (in Form von Wasserstoff) und ein Oxidationsmittel (Sauerstoff aus der Umgebungsluft) zugeführt werden. Bei dieser Reaktion entstehen Wasser, Strom und Wärme.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wärmepumpen

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 01.01.2023) für die Errichtung einer Brennstoffzellenheizung setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Fördersatz: 25%
  • Heizungs-Tausch-Bonus*: 10%
  • Max. Fördersatz: 35%

*Der Heizungs-Tausch-Bonus kann für den Austausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung beantragt werden. Bei Gasheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Bei Gasetagenheizungen gibt es keine Anforderungen an das Mindestalter. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht länger mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Die Brennstoffzellen dürfen ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
  • Die Brennstoffzelle muss in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.
  • Anforderungen an den Wirkungsgrad zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
    • Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82
    • elektrischer Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32
  • Der Anlagenbetreiber muss einen Wartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren beauftragen.
    • Während der Laufzeit des Wartungsvertrags muss ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens ηel ≥ 0,26 gewährleistet sein.
    • Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss für diesen Zeitraum sichergestellt werden.

Gerne prüfen wir, ob die Brennstoffzelle eine geeignete Lösung für Ihre Anforderung ist und helfen Ihnen ggf. bei der Beantragung der verfügbaren Fördermittel.

Sie profitieren von

  • Beratung zu den verfügbaren Fördermitteln
  • umfangreichen Kenntnissen über aktuelle Produkte durch regelmäßige Schulungen
  • einem breit aufgestellten Team

Wir bieten:

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