Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle
Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Die Dämmung folgender Elemente wird gefördert:
• Außenwände
• Dachflächen
• Geschossdecken
• Bodenflächen
DÄMMARBEITEN AN WÄNDEN, DÄCHERN UND GESCHOSSDECKEN
Ein Großteil der Energie geht über die Außenwände und Dachflächen verloren. Sanierungsmaßnahmen in diesen Bereichen bringen deshalb in den meisten Fällen eine hohe Einsparung mit sich. Das Gleiche gilt für Geschossdecken, die an unbeheizte Räume angrenzen (Keller und Dachraum). Dämmarbeiten an diesen Bauteilen werden von der BAFA in Form von Einzelmaßnahmen gefördert. Durch die Fördermittel-Reform 2023 werden einige Rahmenbedingungen verbessert. Zum Beispiel wird die Verwendung nachhaltiger Baustoffe zukünftig dadurch erleichtert, dass der Anforderungswert an den Lambda-Wert für nachwachsende Rohstoffe bei Kerndämmung auf 0,04 W/(m K) erhöht wird. Bisher lag der Wert bei 0,035 W/(m K). Davon verspricht sich die Regierung einen erhöhten Anreiz zum Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen und Baumaterialien. Zudem werden zukünftig die entstandenen Materialkosten auch bei Eigenleistung ersetzt, was bis dato ausgeschlossen war. Bei der Mangellage am Handwerkermarkt ist dies für viele sanierungswillige Eigenheimbesitzer eine gute Nachricht.
Allerdings ist die Förderung an einige Bedingungen geknüpft. Rechnungen für die anfallenden Sanierungsmaterialien sind gesammelt und komplett dem beauftragten Energieberater zu übergeben. Ein Nachreichen einzelner Rechnungen ist dann nicht möglich. Zudem muss der Energieberater, wie bei den Arbeiten der Fachunternehmer, auch hier die durchgeführten Maßnahmen begleiten, um die ordnungsgemäße Durchführung der Einzelmaßnahmen zur Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte zu dokumentieren.
Gebäudebestand / Sanierung
Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für förderfähige Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle setzen sich folgendermaßen zusammen:
* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.
Das BAFA hat folgende Mindestanforderungen definiert, die für die Förderung der Sanierung von Dach, Wänden oder Decken erfüllt sein müssen:
Bei der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen muss beachtet werden, dass die neu gedämmten Bauteile zu dem Bestandsgebäude passen. Die Reduzierung von Wärmebrücken und die Vermeidung von Feuchteausfall innerhalb des Bauteils sind zwingend zu berücksichtigen. Da die oben aufgezählten Maßnahmen auch immer dazu führen, dass die Luftdichtheit eines Gebäudes erhöht wird, fordert das BAFA die Ausarbeitung eines Lüftungskonzepts. Anhand dieser Ausarbeitung wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Sollte der Luftwechsel zu gering sein, wird hier der Einbau einer lüftungstechnischen Anlage empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist dem Bauherrn freigestellt.
Im Rahmen des Förderprogramms werden auch Nebenleistungen gefördert. Hierzu zählen beispielsweise folgende Arbeiten:
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben BAFA-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Maximale Förderhöhe je Kalenderjahr:
Wenn Sie sich für Fördermittel für die Sanierung von Fenstern oder Türen interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
Ihre Vorteile:
Wir bieten: