Kombinieren sie zwei regenerative Wärmeerzeuger zu einer EE-Hybridheizung

Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)

Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)

Werden mindestens zwei regenerative Wärmeerzeuger in einer Heizungsanlage kombiniert, entspricht dieses System der Bezeichnung: "Erneuerbare Energien Hybridheizung" (EE-Hybride)

Eine Kombination der folgenden Wärmeerzeuger ist möglich:

► SolarKom
► Biomasseanlage
► Wärmepumpe erfolgen

Für die Errichtung einer Erneuerbare Energien Hybridheizung im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Der Fördersatz hängt dabei von der Auswahl der Wärmeerzeuger ab.

Bundesförderung für effiziente Gebäude EE-Hybridheizung

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für die Installation einer Wärmepumpe setzen sich folgendermaßen zusammen:

EE-Hybrid ohne Biomasseheizung:

  • Fördersatz: 25%
  • Heizungs-Tausch-Bonus*: 10%
  • Wärmepumpen-Bonus**: 5%
  • Max. Fördersatz: 40%

EE-Hybrid mit Biomasseheizung:

  • Fördersatz: 20%
  • Heizungs-Tausch-Bonus*: 10%
  • Wärmepumpen-Bonus**: 5%
  • Innovationsbonus-Biomasse***: 5%
  • Max. Fördersatz: 40%

*Der Heizungs-Tausch-Bonus kann für den Austausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung beantragt werden. Bei Gasheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Bei Gasetagenheizungen gibt es keine Anforderungen an das Mindestalter. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht länger mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
**Der Wärmepumpen-Bonus kann beantragt werden, wenn die Wärmepumpe die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt.
***Innovationsbonus-Biomasse: Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 % .

Förderung im Rahmen einer Vollsanierung (BEG-WG)

Bei der Installation einer EE-Hybridheizung im Rahmen einer Vollsanierung (Heizungsanlage + Gebäudehülle) bietet sich ggf. eine Förderung als Effizienzhaus an.

Neubau (BEG-WG)

Eine Förderung als Einzelmaßnahme ist im Neubau nicht möglich. Hier wird ausschließlich die Errichtung eines Effizienzhauses gefördert. Hier muss geprüft werden, ob die Anforderungen an ein Effizienzhaus mit dieser Anlagenkonfiguration erreicht werden.

EE-Hybrid

Welche Kombination der unterschiedlichen Systeme sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Je Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten kann ein Hybridsystem eine interessante Alternative zu einer Ausführung mit nur einem Energieträger darstellen.

  • Deckung eines hohen Warmwasserbedarfs im Sommer durch eine Solaranlage
  • Betriebssicherheit bei Versorgungsengpässen (Biomasse)
  • Einbindung einer Wärmepumpe mit Kühlfunktion

Hierbei können wir Sie unterstützen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Mindestanforderungen mit einem gut abgestimmten Konzept erfüllen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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