Nahwärmenetz Skala

Nah- und Fernwärmenetze

Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen

Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.

Hinweis zur geltenden Förderrichtline

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.

Welche Ausführungen gibt es?

Wärmenetze sind eine zukunftsgerichtete Art der Energieversorgung

Die Wärmeversorgung von mehreren Gebäuden mit einem zentralen Wärmeerzeuger wird als Netz bezeichnet. Gemäß der Förderrichtline wird zwischen zwei verschiedenen Ausführungen unterschieden.


Gebäudenetz:
Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Das kleinste Gebäudenetz besteht aus zwei Gebäuden, die über einen zentralen Wärmeerzeuger versorgt werden. Die zentrale Wärmeversorgung eines Quartiers mit bis zu 16 Gebäuden bzw. maximal 100 Wohneinheiten stellt das größte Netz dar,dass im Rahmen dieses Programms gefördert werden kann.

Wärmenetz:
Dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme. Hier wird die Anbindung an ein öffentliches Fernwärmenetz gefördert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude für Gebäude- und Wärmenetze

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die Fördersätze für die die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes setzen sich folgendermaßen zusammen. Der Fördersatz ist abhängig von dem Anteil der Wärme, die durch den Einsatz von Biomasse bereitgestellt wird. Je geringer der Biomasseanteil, desto höher der Fördersatz.

  • Fördersatz ohne Biomasse: 30%
  • Fördersatz bei maximal 75% Biomasse: 20%
  • Fördersatz bei maximal 25% Biomasse: 25 %

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Die Anbindung an ein Wärmenetz ist nicht grundsätzlich förderfähig. Entscheidend ist, welcher Energieträger für die Wärmegewinnung eingesetzt wird bzw. bei welchem Prozess die Abwärme entsteht.

  • Die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, muss folgende Mindestanteile enthalten:
    • Mindestens 65% der erzeugten Wärme müssen auf Basis erneuerbarer Energieträger bzw. durch unvermeidbare Abwärme bereitgestellt werden.
    • Mindestens 25% müssen durch den Einsatz folgender Anlagen erzeugt werden (die einzelnen Anlagen müssen den Anforderungen der Förderrichtline entsprechen):
      • Ertrag einer Solarkollektoranlage
      • Wärmeerzeugung durch den Einsatz einer Wärmepumpe
      • Wärmeerzeugung durch den Einsatz einer Brennstoffzellenheizung
      • Einbindung innovativer Heizungstechnik in die Wärmeerzeugung
      • Nutzung unvermeidbare Abwärme
    • Der maximale Beitrag einer Biomasseheizung ist somit auf 75% begrenzt.

Allgemeine Anforderungen:

  • Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Gebäudenetzes müssen messtechnisch erfasst werden.
  • Alle förderfähigen Gebäudenetze müssen mit einer Energieverbrauchs- und effizienzanzeigen ausgestattet werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Anforderungen an die Wärmeerzeugung erfüllt werden. Bei der Zusammenstellung der förderfähigen Kosten können folgende Komponenten berücksichtigt werden.

  • Wärmeübergabestation
  • Rohrnetz (auf dem Grundstück, das mit Wärme versorgt wird)
  • Wärmeverteilung innerhalb eines Gebäudes
  • Wärmespeicherung
  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
  • Umfeldmaßnahmen
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