Förderung Einzelmaßnahme Fenster und Außentüren
Für den Einbau neuer Fenster oder Haustüren im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Der Einbau neuer Fenster und Außentüren wird im Rahmen der BEG gefördert. Um Ihnen den Zugang zu diesen Fördermitteln zu ermöglichen, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung der Beantragung. Dabei prüfen wir auch die Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Austausch von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden ist eine häufig gewählte Sanierungsmaßnahme.
Die Erneuerung von Fenstern führt zu zwei Vorteilen:
Ein weiterer Punkt, der bei der Installation neuer Fenster und Türen oft berücksichtigt wird, ist das Thema Einbruchschutz.
Bei der Auswahl der Fenster muss beachtet werden, dass Fenster und Außenwand zueinander passen. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Fensters sollte immer schlechter sein als der Wert der Außenwand. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Feuchtigkeit immer auf der Fensteroberfläche niederschlägt und nicht an der Wand. Das bedeutet, dass ein Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden nicht für den Einbau stark isolierender Fenster geeignet ist. Dieses Problem tritt allerdings nur bei älteren Gebäuden auf. In der Regel sind die Dämmwerte von Außenwänden deutlich besser als die Werte eines Fensters.
Als Beispiel haben wir hier die aktuellen EnEV-Anforderungen für einen Neubau aufgeführt:
Neben der Abstimmung von Fenster und Außenwand ist auch die korrekte Einbindung von Fenstern und Türen in die Gebäudehülle mit großer Sorgfalt auszuführen. Die Reduzierung von Wärmebrücken (z.B. schlecht gedämmte Rollladenkästen) muss zwingend Teil der Sanierungsmaßnahme sein.
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für den Einbau förderfähiger Fenster setzen sich folgendermaßen zusammen:
* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.
Wie für alle Maßnahmen gibt es auch für die Einzelmaßnahme Fenster bzw. Außentüre Mindestanforderungen, die für die Beantragung der Fördermittel erreicht werden müssen.
Fenster und Türen müssen die geforderten U-Werte erreichen. Dabei darf der U-Wert nie besser sein als der Wert der umliegenden Außenwand oder Dachfläche. Bei Optimierungen an der Gebäudehülle fordert die Förderrichtlinie außerdem die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Anhand dieser Ausarbeitung wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Sollte der Luftwechsel zu gering sein, wird hier der Einbau einer lüftungstechnischen Anlage empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist dem Bauherrn freigestellt.
Standard Fenster U-Wert 0,95 W /(m²K)
Dieser Wert kann nur mit 3fach Verglasung erreicht werden.
Hier muss besonders auf das Zusammenspiel Außenwand und Fenster geachtet werden.
Für ältere Gebäude ist diese Art der Verglasung oft nicht geeignet.
Sonderverglasung U-Wert 1,1 W(m²K)
Einbruchhemmende Fenster (Widerstandsklasse RC2) oder barrierearme Fenster (müssen mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können). Fenster mit dem hier geforderten U-Wert können in den meisten Gebäuden eingesetzt werden.
Dachflächenfenster U-Wert 1,0 W/(m²K)
Diese Ausführung kann in den meisten isolierten Dächern eingebaut werden.
Hauseingangstüren U-Wert 1,3 W/(m²K)
Nur Türen von beheizten Räumen werden gefördert.
Neben den Kosten der neuen Fenster bzw. Türen sind auch alle Nebenkosten förderfähig.
Gerade bei diesen Maßnahmen fallen häufig Kosten für weitere Gewerke (Dachdecker, Trockenbauer, Maler, Elektriker) an, sodass ein interessantes Förderpaket entstehen kann.
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben BAFA-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Maximale Förderhöhe je Kalenderjar:
Wenn Sie sich für Fördermittel für die Sanierung von Fenstern oder Türen interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
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