Heizungsoptimierung
Unter dem Begriff Heizungsoptimierung werden Sanierungsmaßnahmen an einem bestehenden Heizungssystem zusammengefasst. In diesem Fall erfolgt kein Austausch des Wärmeerzeugers.
Für eine Heizungsoptimierung kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
• Eine Förderung ist nur für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten möglich.
• Der vorhandene Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre alt sein.
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für die Durchführung einer Heizungsoptimierung setzen sich folgendermaßen zusammen:
*Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann beantragt werden, wenn die förderfähige Heizungsoptimierung vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Neben dem Wärmeerzeuger sollte auch die Wärmeverteilung betrachtet werden. Oft haben kleine Maßnahmen einen großen Einfluss auf die Effizienz des gesamten Systems. Hierzu zählen zum Beispiel folgende Optimierungsmaßnahmen: