Lüftungsanlage
Für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Siehe Fördersegment Anlagentechnik (außer Heizung).
Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.
Die Installation einer Lüftungsanlage hat zwei große Vorteile:
Im Gebäudebestand ist der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage oft mit höherem Aufwand verbunden. Allerdings werden hier inzwischen verschiedene Lösungen (zentrale- und dezentrale Anlagen) angeboten.
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung förderfähiger raumlufttechnischer Anlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die entsprechende Sanierungsmaßnahme vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.
Neben den technischen Anforderungen (siehe oben) gelten folgende allgemeine Anforderungen: