Für Solaranlagen auf dem Dach können Fördermittel in Anspruch genommen werden

Solarkollektoranlagen

Solarkollektoranlagen

Solarkollektoranlagen werden für die Unterstützung der Warmwasseraufbereitung und für die Unterstützung der Raumheizung eingesetzt.
Für die Installation einer Solaranlage im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.

Hinweis zur geltenden Förderrichtline

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.

Solarkollektoranlagen

Die Montage der Solar-Kollektoren kann grundsätzlich auf allen Dächern erfolgen. Bei Flachdächern oder Schrägdächern mit geringer Neigung gibt es die Möglichkeit den optimalen Neigungswinkel durch eine Unterkonstruktion zu erreichen. Einige Varianten (Vakuumröhrenkollektoren) eignen sich sogar für die Montage an Gebäudefassaden. Optimal ist eine Ausrichtung nach Süden, aber auch eine Ost-West-Ausrichtung hat Vorteile, da die Einstrahlung am Morgen und am Abend häufig auch die Zeit mit dem höchsten Warmwasserbedarf im Haushalt ist.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Der neue Fördersatz (gültig ab dem 15.08.2022) für die Installation einer Solaranlage beträgt 25%.

Förderung im Rahmen einer Vollsanierung (BEG-WG)

Bei der Installation einer Solaranlage im Rahmen einer Vollsanierung (Heizungsanlage + Gebäudehülle) bietet sich ggf. eine Förderung als Effizienzhaus an. Hier kann die Solaranlage zu einer Erhöhung des Fördersatzes beitragen (EE-Klasse).

Neubau (BEG-WG)

Eine Förderung als Einzelmaßnahme ist im Neubau nicht möglich. Hier wird ausschließlich die Errichtung eines Effizienzhauses gefördert. Die Installation einer Solaranlage kann sich jedoch positiv auf die Bewertung eines Gebäudes auswirken und somit zu einem höheren Fördersatz führen.

Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung

Diese Anlagenausführung dient rein der Trinkwasseraufbereitung. Neben den Kollektoren muss auch der passende Trinkwasserspeicher (bivalent mit zwei Wärmetauschern), eine Solarstation mit Pumpe und eine Regelung zur Steuerung der Pumpe installiert werden. Die Größe der Anlage (Kollektorfläche und Speichervolumen) ist abhängig von der Anzahl der Personen in einem Gebäude und dem daraus resultierenden Warmwasserbedarf. Besonders in den Sommermonaten kann die Anlage einen Großteil der Trinkwassererwärmung abdecken, sodass der eigentliche Wärmeerzeuger - beispielsweise eine Luft-Wasser-Wärmepume - nur selten zum Einsatz kommt.

Anlagen zur Heizungsunterstützung

Heizungsanlage

Neben der Erwärmung des Trinkwassers können Solaranlagen auch zur Unterstützung der Raumheizung genutzt werden. Diese Anlagen bestehen aus mehreren Kollektoren und einem Pufferspeicher. Die Kollektorfläche wird hauptsächlich anhand der Gebäudegröße und des Wärmebedarfs ermittelt. Je größer die Kollektorfläche, desto größer das benötigte Speichervolumen.
Den höchsten Deckungsanteil erzielen diese Anlagen in den Übergangszeiten Frühling und Herbst, da in diesen Perioden Heizbedarf und Sonnenstunden aufeinandertreffen. Auch im Winter kann an sonnigen Tagen ein Solarertrag generiert werden. Dieser Ertrag reicht jedoch nicht zur Bereitstellung der benötigten Wärmeenergie aus, sodass hier immer ein weiterer Wärmeerzeuger benötigt wird.

Anforderungen an Solarkollektoranlagen

  • Für den geförderten Kollektor muss ein gültiges Solar-Keymark-Zertifikat vorliegen
  • Förderfähige Solarkollektoranlagen müssen mit einem Funktionskontrollgerät (Solarregelung) ausgestattet sein.
  • Für das gesamte Heizungssystem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Berechnung muss gemäß Verfahren B erfolgen. Die Durchführung muss anhand eines Bestätigungsformulars (vdz-Formular) dokumentiert werden.
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