Sommerlicher Wärmeschutz
Bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wird meist an Dämmmaßnahmen zur Reduzierung der Wärmeverluste gedacht. Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind ebenfalls in dieser Kategorie zu erwähnen.
Für den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Der sommerliche Wärmeschutz umfasst Maßnahmen, die das sommerliche Aufheizen von Wohnräumen reduzieren. Durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen soll sichergestellt werden, dass auch im Hochsommer ein behagliches Raumklima herrscht. Gleichzeitig wird der Bedarf an Anlagen zur Raumkühlung reduziert, was zu Energieeinsparungen führt.
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten.
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz setzen sich folgendermaßen zusammen:
* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.