Förderung Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (KNN-WG)

Am 01.10.2024 startete das Neuförderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude" (KNN-WG). Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren und ergänzt die bereits bestehende Förderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Ziel ist es bezahlbaren, klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen.

Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau

Das Förderprogramm KNN-Wohngebäude stellt eine Ergänzung des Programms KFN dar, das im März 2023 startete. Die Bundesförderprogramme zielen beide auf den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden ab, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das KFN-Programm konzentriert sich auf die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäude, und erfordert hohe energetische Standards. Das KNN-Programm fördert hingegen den Bau preisgünstiger, klimafreundlicher Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment, dabei soll flächeneffizienter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Was wird gefördert?

Klimafreundlicher Neubau

Das KNN-Wohngebäude-Programm fördert durch zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln den Bau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngeäuden, einschließlich der Nebenkosten. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt und unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, wird von der Beratung bis zur Bestätigung der erfüllten Anforderungen des Wohngebäudes, ebenfalls gefördert. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Projekt zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach an oder stellen Sie eine Anfrage.


Fördervoraussetzungen

Berechnung eines Baukredits

Ein Wohngebäude erreicht die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment", wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen

  • die Effizien­zhaus-Stufe 55 erreicht,
  • die An­forderung an die Treib­hausgas­emissionen in Gebäude­lebens­zyklus erfüllt,
  • eine Mindest­anzahl an Wohn­räumen in Ab­hängig­keit von der Wohn­fläche besitzt,
  • den Grenz­wert der Lebens­zykluskosten unter­schreitet und
  • keinen Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse aufweist

Höhe der möglichen Kredite & Zinssätze

Das Programm KNN-WG bietet zinsgünstigte Kredite, die bis zu 100.000 € pro Wohneinheit betragen können. Der Zinssatz wird gegenüber dem Marktzins verbilligt und üblicherweise 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann zwischen 4 und 35 Jahre betragen. Wir beraten Sie gerne und entwickeln mit Ihnen das passende Finanzierungskonzept.


Weitere Informationen zum Programm

Weitere Informationen zu den Bundesförderungen finden Sie auf der Seite der KfW KNN-Wohngebäude, KNN-Nichtwohngebäude, KNN-Kommunen und auf der Website sowie in der Pressemitteilung des BMWSB. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.

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