Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Die Anforderungen, die für eine Vergabe erfüllt werden müssen, umfassen folgende Themen:
• soziokulturelle und funktionale Qualität
• ökonomische Qualität
• ökologische Qualität
• technische Qualität
• Prozessqualität
Die bisherige Förderrichtline der KfW und die dort abgebildeten Anforderungen haben sich weitestgehend auf die Effizienz eines Gebäudes bezogen. Im Bereich der Gebäudehülle mussten die Dämmstoffe ausreichend dimensioniert werden um die Wärmeverluste möglichst stark zu reduzieren. Bei der Anlagentechnik wurde anhand des Primärenergiefaktors sichergestellt, dass bei der Wärmeerzeugung regenerative Energieträger in das Konzept eingebunden werden. Diese Anforderungen bleiben auch weiterhin bestehen und bilden den Teil "Effizienzhaus 40". Hinzu kommen jedoch weitere Bedingungen, die sich in dem Teil "Nachhaltigkeitsklasse" wiederfinden, wenn der Bauherr noch einen staatlichen Zuschuss für sein Vorhaben in Anspruch nehmen will.
Was bedeutet die Nachhaltigkeitsklasse?
Die Nachhaltigkeitskriterien behandeln Themenfelder, denen in vorangegangenen Förderrichtlinien keine Beachtung geschenkt wurde. Diese Kriterien lassen sich in die folgenden Bereiche aufteilen
Ökologische Qualität
Ökonomische Qualität
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Technische Qualität
Prozessqualität
Standortmerkmale
Neben der Erneuerbaren Energie als Wärmeerzeuger hat der Bund in seinen Förderprogrammen die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien und der Prozesse beim Neubau von Wohngebäuden stärker in den Fokus genommen. Seit August 2022 erhalten daher viele Bauherren neuer Eigenheime weniger Geld vom Staat, dafür kommen mehr Sanierungswillige Hausbesitzer in den Genuss der Fördermittel.
Das benötigte QnG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) -Zertifikat kann von verschiedenen Zertifizierungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
Als Schnittstelle zwischen Bauherren und Zertifizierungsstelle ist die Beauftragung eines Auditors erforderlich. Schon vor der Antragstellung sollte eine Ersteinschätzung durch den Auditor erfolgen. Außerdem sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Nachweis vorliegen, der das Mitwirken eines Auditors bestätigt.
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