Sanierung zum Effizienzhaus
Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus.
Je besser die energetische Bewertung des Gebäudes nach der Sanierung ausfällt, desto höher die Förderung. Die Erfüllung weiterer Zusatzanforderungen führt zu einer zusätzlichen Erhöhung der regulären Fördersätze.
Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.
Die Förderung für die Sanierung von bestehenden Immobilien erfolgt über das KfW-Programm 261. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass das sanierte Gebäude nach Umsetzung der Maßnahmen die Anforderungen an ein Effizienzhaus-Standard einhält.
Die Einstufung in die Effizienzhaus-Stufen erfolgt anhand der Transmissionswärmeverluste (Wärmeverluste über die Gebäudehülle) und dem Primärenergiebedarf (Energiebedarf eines Gebäudes + vorgelagerte Prozesskette für die Bereitstellung des Energieträgers).
Zusätzlich zu der Einstufung in die Effizienzhaus-Stufen wurden weitere Zusatzanforderungen eingeführt, die bei Einhaltung zu einer Erhöhung der Fördersätze führen können.
Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum EffizienzÂhaus eine neue HeizungsÂanlage auf Basis erneuerÂbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des EnergieÂbedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Auch die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und die Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen kann bei der Ermittlung des Deckungsanteils berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Die Sanierungsmaßnahmen müssen die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)" erfüllen. Dieses Gütesiegel ist ein Nachweis für die Erfüllung besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität eines Gebäudes. Im Rahmen der Zertifizierung wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes von der Herstellung bis zur späteren Wiederverwertung betrachtet.
Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen SanierungsÂzustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört. Der Bonus wird nur auf die Effizienzhäuser 40, 55 oder 70 EE gewährt. Ob ein Gebäude ein WPB kann über den Energieausweis (Klasse H) oder über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand ermittelt werden.
Bonus für serielle Sanierung (SerSan-Bonus): Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Dieser Bonus wird nur für Effizienzhäuser 40 und 55 gewährt.
Die Tabelle zeigt die Fördersätze in Abhängigkeit von der erreichten Effizienzhausklasse und den Bonus bei Einhaltung der Zusatzanforderungen:
Klassen | Boni | ||||
---|---|---|---|---|---|
Effizienzhausklasse | Standard | EE | NH | WPB | SerSan |
EH Denkmal | 5 % | 5 % | 5 % | ||
EH 85 | 5 % | 5 % | 5 % | ||
EH 70 | 10% | 5 % | 5 % | 10 %* | |
EH 55 | 15 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
EH 40 | 20 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
Die Boni EE und NH können nicht kumuliert werden.
* Der WPB wird nur auf EH 70 EE gewährt
WPB und SerSan Boni sind zusammen auf 20 % begrenzt und mit den EE- bzw. NH-Klassen kumulierbar.
Die Bereitstellung der Förderung erfolgt in Kombination mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit beträgt:
Der jeweilige Zuschuss (siehe Fördersätze in der Tabelle) wird als Tilgungszuschuss von dem beantragten Kreditbetrag abgezogen.
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50 % der Baubegleitungskosten gefördert.
Gebäude mit 1-2 Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag: 10 000 € ► maximaler Tilgungszuschuss: 5 000 €
Gebäude ab 3 Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag: 4 000 € je Wohneinheit / maximal 40 000 € je Vorhaben ► maximaler Tilgungszuschuss: 2 000 € je Wohneinheit / maximal 20 000 € je Vorhaben