HAMBURG
Das hamburgische Klimaschutzgesetz ist bereits 2020 in Kraft getreten. Die gesetzlich verankerten Pflichten beziehen sich in erster Linie auf die Installation von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung.
Neben den Pflichten aus dem Hamburger Klimaplan gibt es mit der IFB Hamburg einen regionalen Fördermittelgeber. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen und die Errichtung energiesparender Neubauten.
Neben den gesetzlichen Anforderungen, die auf Bundesebene diskutiert werden, setzt die Stadt Hamburg eigene Maßstäbe im Bereich Gebäudeeffizienz. Hier erfahren Sie mehr zu den beiden wichtigsten Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz.
IFB Hamburg
Die IFB Hamburg bietet ein breites Fördersegment an. Einige Fördermodule beziehen sich dabei auf den Gebäudesektor. Das Angebot richtet sich an die folgenden Zielgruppen.