Erneuerbare Wärme
Das Ziel dieses Fördermoduls liegt in der Reduzierung der CO2-Emissionen. Hierzu soll der Anteil erneuerbarer Energieträger bei der Bereitstellung der benötigten Wärme erhöht werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert.
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Erneuerbare Wärme / Stand März 2025.
Ab Februar 2025 beträgt die Höhe des IFB-Zuschusses für Wärmepumpen 20 % der Investitionskosten und ist somit nicht mehr abhängig von der Nennwärmeleistung des Geräts.
Die Förderung beträgt dabei höchstens:
1 Nur für selbstgenutztes Eigentum
2 Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt
3 Antragsberechtigte der BEG EM mit Klima-, Geschwindigkeits- oder
Einkommensbonus erhalten keine IFB-Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der „VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“
Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Antragsteller:innen, die im Rahmen der BEG EM anspruchsberechtigt sind, einen Klima-, Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus zu erhalten, haben keinen zusätzlichen Anspruch auf die Förderung der IFB.
Gefördert werden Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze sowie erforderliche Umfeldmaßnahmen. Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes gefördert.
Gebäudenetze sind dabei Netze zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude und NWG) und bis zu 100 Wohneinheiten.
Die förderfähigen Investitionsausgaben werden mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 20% dieser ausgaben gefördert.
Die Förderung beträgt dabei höchstens:
1 Nur für selbstgenutztes Eigentum
2 Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt
3 Antragsberechtigte der BEG EM mit Klima-, Geschwindigkeits- oder
Einkommensbonus erhalten keine IFB-Förderung
Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Mögliche Bundesförderungen sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen. Antragsteller:innen, die im Rahmen der BEG EM anspruchsberechtigt sind, einen Klima-, Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus zu erhalten, haben keinen zusätzlichen Anspruch auf die Förderung der IFB.
Die Errichtung von neuen Wärmespeichern wird gefördert. Die Zuschusshöhe ist abhängig von dem Speichervolumen.
Eine Voraussetzung ist, dass der Speicher mindestens 65 % seiner jährlichen Energie direkt aus angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder aus unvermeidbarer Abwärme bezieht.
Gefördert wird die Installation, der Ersatz und die Erweiterung von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche. Kleinere Anlagen können in Verbindung mit einem Tausch der Heizungsanlage gefördert werden.
Die Zuschusshöhe wird über die Bruttokollektorfläche ermittelt.
Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m² wird der maximale Zuschuss individuell festgelegt.
Der Ertrag der Solaranlage muss über ein Monitoring erfasst werden. Die Implementierung der erforderlichen Komponenten wird zusätzlich gefördert.
Die Errichtung einer Solaranlage wird gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger durch eine Biomasseanlage (Pellets, Holzhackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche) ersetzt wird oder die Anbindung an ein Wärmeverteilnetz erfolgt. Die Zuschusshöhe ist abhängig von dem eingesetzten Wärmeerzeuger und der Bruttokollektorfläche der Solaranlage.
Vor der Beantragung ist eine Systemsimulation erforderlich. Der jährliche Solarwärmeertrag im Kollektorkreis muss je nach Ausrichtung und Anlagentyp bestimmte Mindestwerte erreichen:
Südausrichtung:
Ost-West-Ausrichtung: Mindererträge von bis zu 20 % sind zulässig.
Zudem ist bei Vakuumröhren- und Flachkollektoren ein Wärmemengenzähler (Durchfluss- und Temperaturmessung) im Kollektorkreis erforderlich, alternativ kann die Messung über die Solarregelung erfolgen.
Folgende Anforderung sind zu beachten:
Biomasseanlagen
Wärmeerzeuger für die Nutzung von Biomasse werden ab einer Nennleistung von 100 kW gefördert. Die Brennstoffzufuhr muss dabei vollautomatisch erfolgen.
Folgende Ausführungen werden gefördert:
Förderhöhe
Der Zuschuss beträgt 45 € je kW Nennwärmeleistung (bis maximal 500 kW).
Für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung größer 500 kW wird die Förderhöhe im Einzelfall ermittelt.
Alexander Lückge ist auf dem Weg zum Standortleiter Hamburg quer durch die ganze Republik gezogen. Aufgewachsen in Stuttgart, wo er auch seine Ausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsinstallateur absolvierte, trieb es ihn anschließend zum Studieren nach Karlsruhe. Mit seinen erlernten Fähigkeiten arbeitete er lange Zeit bei einem renommierten Kesselhersteller aus Baden-Württemberg. Als er 2015 zu Bode kam, schien seine Umtriebigkeit vorerst ein Ende gefunden zu haben. Die Zeit am Standort Münster, nutze er, um die Privatkundenabteilung aufzubauen. Die Anliegen seiner Kunden sind Alexander Lückge stets ein höchst persönliches Anliegen, denn er weiß genau, worauf es ankommt: Flexibilität, Fingerspitzengefühl, Fachkompetenz und Vertrauen. Der examinierte Vertriebsingenieur verbindet das alles mittlerweile noch mit langjähriger Erfahrung als Energieberater. Die Region Hamburg bekommt mit Alexander Lückge einen vielseitig talentierten, sympathischen Experten der Energieberatungsbranche, der den Norden Deutschlands als Ansprechpartner für energieeffizientes Bauen und Sanieren sach- und fachkundig bereichert.
Kompetenzen & Interessen: Unterstützung bei der Beantragung aller relevanten Förderprogramme im Bereich Neubau und Sanierung, Energieberatung, Klettern, Gitarre
Als Bauzeichnerin im Hochbau begann Simone ihre berufliche Laufbahn in Celle. Es folgte das Bachelorstudium in "Gebäudeenergietechnik" an der Hochschule Bremerhaven und das Masterstudium "Technisches Management" in Münster. Mit ihren wachsenden Fachkenntnissen und ihrer Abschlussarbeit zum Thema Einsparkonzepte, wuchs auch Simones Interesse an der TGA Planung. Die anschließende Tätigkeit in verschiedenen Planungsbüros in Norderstedt und Münster half Simone dabei, ihr Wissen rund um eine effiziente Gebäudetechnik zu perfektionieren. Heute ist die sympatische Münsteranerin eine unserer engagierten Ansprechpartnerinnen für die Energieberatung unserer gewerblichen Kunden. Wir freuen uns riesig, eine ausgewachsene Expertin und Powerfrau wie Simone für uns gewinnen zu können.
Kompetenzen & Interessen:
TGA Planung, Energiekonzepte, Sport, Laufen, Lesen, Kochen und Backen
Maite bereichert unser Bode-Team in Hamburg als Fachplanerin mit einem beeindruckenden Werdegang und vielseitigen Interessen. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau in Köln und studierte anschließend Architektur in Wuppertal. Während ihres Studiums sammelte Maite wertvolle praktische Erfahrungen als Werkstudentin in einem Veranstaltungsbüro. Dort spezialisierte sie sich auf CAD/3D-Zeichnungen und fungierte als Ansprechpartnerin für den Dekorationsbau vor Ort. Nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums zog sie nach Hamburg, wo sie eine Weiterbildung zur Energieberaterin absolvierte. In ihrer Freizeit genießt sie es, durch Hamburg zu schlendern und ihrer kreativen Ader beim Zeichnen freien Lauf zu lassen. Wir freuen uns sehr, Maite in unserem Team willkommen zu heißen und von ihrem Wissen sowie ihrer motivierten und kreativen Persönlichkeit zu profitieren.
Kompetenzen & Interessen: Energieberatung, CAD/3D-Zeichnungen, Dekorationsbau, Zeichnen