Erneuerbare Wärme
Das Ziel dieses Fördermoduls liegt in der Reduzierung der CO2-Emissionen. Hierzu soll der Anteil erneuerbarer Energieträger bei der Bereitstellung der benötigten Wärme erhöht werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert.
Hinweis zur Förderrichtlinie
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Erneuerbare Wärme / Stand Januar 2024.
Wärmepumpen
Ab Februar 2025 beträgt die Höhe des IFB-Zuschusses für Wärmepumpen 20 % der Investitionskosten und ist somit nicht mehr abhängig von der Nennwärmeleistung des Geräts. Durch diese Aktualisierung in Kombination mit der Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 30 % der Investitionskosten, ergibt sich ein Gesamtzuschuss von 50 % der Investitionsausgaben.
Erschließung von Wärmequellen
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der folgen Wärmequellen:
Wärmeverteilnetze
Gefördert wird die Errichtung, die Erweiterung oder Modernisierung von Wärmeverteilnetzen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es die Wärme anteilig aus erneuerbaren Energien generiert wird oder durch die Nutzung unvermeidbarer Abwärme bereitgestellt wird.
Soweit eine Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich ist, ist diese vorrangig zu nutzen.
Folgende Anforderungen sind zu beachten:
Die Errichtung von neuen Wärmespeichern wird gefördert. Die Zuschusshöhe ist abhängig von dem Speichervolumen.
Speichervolumen | Zuschuss je m³ |
---|---|
4- <10 m³ | 400 €/m³ |
10- 100 m³ | 250 €/m³ |
> 100 m³ - 700 m³ | 100 €/m³ |
Die zu speichernde Wärme muss zu einen Mindestanteil erneuerbare Energien bzw. unvermeidbare Abwärme enthalten (siehe Anforderungen Wärmeverteilnetze).
Solarthermieanlagen
Gefördert wird die Installation, der Ersatz und die Erweiterung von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche. Kleinere Anlagen können in Verbindung mit einem Tausch der Heizungsanlage gefördert werden.
Die Zuschusshöhe wird über die Bruttokollektorfläche ermittelt.
Anlagenausführung | Gebäudebestand | Neubau |
---|---|---|
Warmwasseraufbereitung | 100 €/m² | 75 €/m² |
Heizungsunterstützung | 100 €/m² | 75 €/m² |
Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung | 200 €/m² | 150 €/m² |
Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m² wird der maximale Zuschuss individuell festgelegt.
Der Ertrag der Solaranlage muss über ein Monitoring erfasst werden. Die Implementierung der erforderlichen Komponenten wird zusätzlich gefördert.
Die Errichtung einer Solaranlage wird gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger durch eine Biomasseanlage (Pellets, Holzhackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche) ersetzt wird oder die Anbindung an ein Wärmeverteilnetz erfolgt. Die Zuschusshöhe ist abhängig von dem eingesetzten Wärmeerzeuger und der Bruttokollektorfläche der Solaranlage.
Wärmeerzeuger | Zuschuss je angefangenen m² Bruttokollektorfläche | maximaler Zuschuss |
---|---|---|
Biomasseanlagen | 90 €/m² | 7 500 € |
Anschluss an ein Wärmeverteilnetz | 120 €/m² | 10 000 € |
Folgende Anforderung sind zu beachten:
Biomasseanlagen
Anschluss an ein Wärmeverteilnetz
Bioenergie-Anlagen
Wärmeerzeuger für die Nutzung von Biomasse werden ab einer Nennleistung von 100 kW gefördert. Die Brennstoffzufuhr muss dabei vollautomatisch erfolgen.
Folgende Ausführungen werden gefördert:
Förderhöhe
Der Zuschuss beträgt 45 € je kW Nennwärmeleistung (bis maximal 500 kW).
Für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung größer 500 kW wird die Förderhöhe im Einzelfall ermittelt.