Mietwohnungen bauen
Die hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert den Bau von Wohnungen in Hamburg. Auf diese Weise soll neuer Wohnraum mit günstigen Mieten und moderner Ausstattung geschaffen werden.
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Neubau von Mietwohnungen / Stand Januar 2023.
Förderweg 1
Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind. Die Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) kann um den in § 1 Absatz 1 der geltenden Verordnung zur Festlegung der Einkommensgrenzen nach § 8 des HmbWoFG genannten Prozentsatz überschritten werden.
Förderweg 2
Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre und Behinderte. Die Einkommensgrenze kann um den in der geltenden Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für diesen Förderweg genannten Prozentsatz überschritten werden. Als Nachweis gilt der Wohnberechtigungsschein für den 2. Förderweg.
Förderanträge können von Eigentümern oder Erbbauberechtigten eines geeigneten Grundstücks gestellt werden.
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Das erforderliche Grundmodul kann durch weitere, frei wählbare Module erweitert werden.
Kategorie | Förderung je m² förderfähige Wohnfläche |
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IFB-Effizienzhaus 40 | 64,00 €/m² |
IFB-Effizienzhaus 40 mit Wärmerückgewinnung | 157,00 €/m² |
IFB-Passivhaus | 157,00 €/m² |
IFB-Niedrigstenergie-Haus | 169,00 €/m² |
weitere Module