Welches Ziel verfolgt die Förderung?
- Ausstattungsverbesserungen
- umfassende Modernisierungen
- Erweiterung von Wohnflächen
Gefördert werden Mietwohnungen mit mindestens drei Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderanträge können von Eigentümern oder Erbbauberechtigten eines geeigneten Grundstücks gestellt werden.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Förderung ist modular aufgebaut. Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Grundmodul können frei wählbare Ergänzungsmodule zu einer Anhebung der Fördersätze führen.
- Grundmodul
- Basisförderung
- Qualitätssicherung Backstein
- Energieberatung
- Erfassung des Gebäudes im Ist-Zustand
- Energetische Bilanzierung der geplanten Sanierungsmaßnahme
- Pauschaler Zuschuss: 820,00 € je Gebäudebilanz
- Qualitätssicherung Energie
- Die Einhaltung der energetischen Anforderungen muss geprüft werden.
- Pauschaler Zuschuss: 2 170 € je Gebäudebilanz
- Energetische Modernisierungsmaßnahmen ohne Mietpreisbindung
- Die Förderhöhe richtet sich nach dem energetischen Standard, der nach der Umsetzung der Maßnahmen erreicht wird.
- Optimierung der Heizungsanlage
- Falls der vorhandene Wärmeerzeuger nicht erneuert wird, ist ein Heizungs-Check durchzuführen.
- Im Rahmen der Förderung ist grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich gemäß Verfahren B durchzuführen.► das macht Bode
- Erneuerbare Wärme
- Der Einsatz erneuerbarer Energien wird zusätzlich gefördert ► siehe Förderprogramm "Erneuerbare Wärme"
- Ergänzungsmodul
- Nachhaltige Dämmstoffe
- Lüftungsanlagen
- Backsteinfassaden
- Innendämmung
- Barrierefreie Zuwegung
- Energetische Modernisierung mit Mietpreisbindung für Mietwohnungen
- Förderung für innovative ökologische Technologien