Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerlicher Wärmeschutz umfasst Maßnahmen, die dazu führen, dass auch im Hochsommer ein behagliches Raumklima herscht.
Bevor eine Klimaanlage installiert werden darf, muss zunächst die Einsatzmöglichkeit von Alternativen geprüft werden. Hierzu zählen folgende Maßnahmen:
• Sonnenschutzverglasung
• Verschattungselemente
• Fensterläden
• Außenjalousien
• Markisen
• Beschattung durch Grünpflanzen
Bei Bestandsgebäuden ist eine Prüfung von alternativen Maßnahmen grundsätzlich erforderlich. Nur bei rechtlichen Einschränkungen (z.B.: Auflagen des Denkmalschutzes) kann auf einen Nachweis verzichtet werden.
Wer die Installation einer Klimaanlage vornimmt, ist automatisch für die Prüfung verantwortlich. Eine Prüfung ob baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz möglich sind oder der Einbau eine Klimaanlage zulässig ist, kann zum Beispiel durch einen gelisteten Energieberater erfolgen. Gerne kümmern wir uns um die Prüfung Ihres Objekts.
Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung der verfügbaren Fördermittel.