Wärmeschutz im Gebäudebestand
In diesem Fördersegment wird die energetische Optimierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden gefördert, wenn deren Baugenehmigung älter als 20 Jahr ist.
Hinweis zur Förderung
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB Hamburg / Wärmeschutz im Gebäudebestand / Stand Januar 2024
Bauteilförderung
Die Förderhöhe ist abhängig von der geplanten Maßnahme und der zu sanierenden Fläche. Für jede Maßnahme gelten Mindestanforderungen an den zu erreichenden Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert).
Bauteil | max.U-Wert (W/m²K) | Zuschusshöhe |
---|---|---|
Außendämmung Außenwände | 0,20 | 40,90 €/m² |
Innendämmung von Außenwänden¹ | 0,45 | 51,40 €/m² |
Kerndämmung zweischaliger Außenwände | WLG 0,035 W/mk | 6,00 €/m² |
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich | 0,25 | 12,30 €/m² |
Dämmung von Steildächern | 0,14 | 42,20 €/m² |
Dämmung von Flachdächern | 0,14 | 56,60 €/m² |
Dämmung der obersten Geschossdecke | 0,14 | 24,60 €/m² |
Dämmung von Gaubenwangen und Gaubendächern | 0,20 | 42,20 €/m² |
Dämmung mit Einblasdämmung bei Schräg, -Flachdächern und oberster Geschossdecke | 0,14 | 10,10 €/m² |
Dämmung mit Einblasdämmung bei Gaubenwangen und Gaubendächern | 0,20 | 10,10 €/m² |
Austausch von Fenstern und Fenstertüren² | 0,95 | 158,00 €/m² |
Verglasung² | 1,30 | 158,00 €/m² |
Austausch von Dachflächenfenstern² | 1,00 | 141,50 €/m² |
Austausch von Außentüren³ | 1,30 | 224,00 €/Stück |
¹bei Denkmälern, sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze
²Bei Fenstern beziehen sich die Anforderungen auf die Kombination aus Glas und Rahmen (Uw-Wert)
³Bei Außentüren beziehen sich die Anforderungen auf die gesamte Tür (UD-Wert)
Der Einsatz von besonders nachhaltigen Dämmstoffen an Fassaden, auf Flachdächern, auf obersten Geschossdecken, sowie an Kellerdecken bzw. Sohle führt zu einer Erhöhung der Förderung um 15 €/m² Bauteilfläche. Dämmstoffe, die durch ein Einblasverfahren eingearbeitet werden, sind von dieser Zusatzförderung ausgeschlossen.
Das verwendete Material muss mit einem der folgenden Gütezeichen gekennzeichnet sein:
Eine neu aufgebrachte Mischkonsturktion von zertifizierten und nicht zertifizierten Dämmstoffen in einem Bauteil ist nicht förderfähig.
Weitere Anforderungen
Modernisierungsbonus
Bei der parallelen Durchführung verschiedener Maßnahmen an unterschiedlichen Bauteilen erhöht sich der zuvor genannte Förderbetrag. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu sanieren.
Erweiterte Anforderungen für den Modernisierungsbonus:
Baubegleitende Dienstleistungen und Qualitätssicherung
Bei der einer maximalen Zuschusshöhe von 5 000 € ist die Durchführung einer Baubegleitung freiwillig. Ab einer Zuschusshöhe über 5 000 € oder bei der Beantragung des Modernisierungsbonus ist eine Baubegleitung zwingend erforderlich.
Zugelassene Sachverständiger müssen auf der Liste der autorisierten Energieexperten (IFB) oder auf der Energieeffizienz-Experten Liste (für Förderprogramme des Bundes) gelistet sein.
Im Rahmen einer geförderten Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens die folgenden Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:
Die Baubegleitung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Honorars gefördert.
Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden sowie bei Wohngebäuden mit sonstigen Energieträgern. Folgende Optimierungsmaßnahmen sind durchzuführen und nachzuweisen:
Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Messung) ist nur erforderlich, wenn Modernisierungsbonus Plus beantragt wird. Unabhängig von der Förderung ist die Durchführung einer solchen Messung jedoch in vielen Fällen ein gutes Mittel zur Qualitätskontrolle von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% des Honorars gefördert.
Für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten, die bereits vor der Sanierung über eine Backsteinfassade verfügen, kann eine zusätzliche Backsteinförderung beantragt werden. Um diese Förderung beanspruchen zu können, muss ein Fassadenkonzept mit der Qualitätssicherung Backstein abgestimmt werden. Die Verfahrenskosten für das Qualitätssicherungsverfahren Backstein übernimmt die IFB Hamburg.
Wird ein Gebäude von der Qualitätssicherung Backstein als backsteinrelevant eingestuft, gelten folgende Förderkonditionen:
Zuschüsse | Fassade mit normalem Aufwand | Fassade mit hohem Aufwand | Einheit |
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Vollsteine | 57,50 €/m² | 72,50,00 €/m² | Bauteilfläche mit Vollsteinen |
Klinkerriemchen | 45,00 €/m² | 50,00 €/m² | Bauteilfläche mit Klinkerriemchen |
Fugensanierung* | 47,50 €/m² | 52,50 €/m² | Bauteilfläche je Fugensanierung |
*Nur in Verbindung mit der Durchführung einer Innendämmung, wenn das Gebäude als backsteinrelevant eingestuft wurde.