Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit dem regionalen Förderprogramm der Stadt Düsseldorf

Sanierungsmaßnahmen Bestandsgebäude

Fördermittel der Stadt Düsseldorf - Bestandsgebäude

Im Rahmen des Förderprogramms werden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert.

Energieeffiziente Wohngebäude

Gegenstand der Förderung ist die Sanierung von energetischen Wohngebäuden. Gefördert wird das Erreichen der Effizienzhaus-Standards Denkmal, 85, 70, 55, 40 und Passivhaus. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € pro Wohneinheit. Werden die EE-Klassen erreicht, werden bis zu 15.000 € pro Wohneinheit berücksichtigt.

Wärmedämmung

Dämmung einer Hauswand

Gefördert werden fachgerecht ausgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste bei Bestandsbauten. Auch die Erweiterung und der Ausbau einer Bestandsimmobilie sind förderfähig.

Welche Anforderungen gibt es?

BauteilU-Wert*Mindestfläche
Außenwand0,20 W/(m²K)25 m²
Schrägdach0,20 W/(m²K)25 m²
Flachdach0,18 W/(m²K)25 m²
Oberste Geschossdecke0,18 W/(m²K)25 m²
Kellerdecke0,27 W/(m²K)20 m²


*U-Wert= Wärmedurchgangskoeffizient: beschreibt die Dämmqualität eines Bauteils

Welche Förderung gibt es?

BauteilBauklasse A1/A2Bauklasse B1/B2Umweltfreundliche DämmstoffeFörderfähige Dämmstoffe
Außenwand60 €/m²40 €/m²20 €/m²
Dachfläche60 €/m²20 €/m²
Oberste Geschossdecke20 €/m²10 €/m²
Flachdach60 €/m²20 €/m²
Kellerdecke20 €/m²10 €/m²

Wir dokumentieren transparent den U-Wert, erstellen Wärmebrückenkonzepte und bauphysikalische Gutachten für Innendämmungen. Zudem entwickeln wir maßgeschneiderte Lüftungskonzepte für Dachsanierungen, besonders relevant bei neuen Nutzungseinheiten im Dachgeschoss oder umfangreicher Abdichtung von Dachflächen. Unsere Expertise garantiert effiziente Sanierungsprojekte und die Schaffung energieeffizienter Gebäude, die höchsten Ansprüchen gerecht werden.

Erneuerung von Fenstern und Haustüren

Fensterrahmen

Gefördert wird die fachgerecht ausgeführte Erneuerung von Fenstern und Haustüren bei Bestandsbauten sowie der fachgerecht ausgeführte erstmalige Einbau von Fenstern und Haustüren bei Erweiterung und Ausbau von Bestandsbauten.


Optimierung von Heizungsanlagen

Thermostat

Folgende Optimierungsmaßnahmen werden bei Bestandsgebäuden gefördert:

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Austausch von Heizungsumwälzpumpen
  • Austausch von Thermostatventilen und Thermostatköpfen

Optimierung der dezentralen Warmwasserbereitung

Gefördert wird der Einbau vollelektronisch geregelter Durchlauferhitzer mit einer Leistung bis 30 kW. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Der Einbau erfolgt als Ersatz für hydraulische Durchlauferhitzer.
  • Eine Darstellung des Wasser- und Energieverbrauchs ist durch eine Verbrauchsanzeige am Gerät oder über angeschlossene Geräte wie Smartphone oder Tablet möglich.

Die Optimierung der dezentralen Warmwasserbereitung wird bis zu 30% bezuschusst

Neuanschluss an Fernwärme

Nahwärmenetz und Fernwärmenetz

Gefördert wird der Neuanschluss an die Fernwärme innerhalb des Stadtgebietes. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestandskräftiger Bebauungsplan für das Gebäude einen Anschluss an das Fernwärmenetz vorschreibt.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Anschluss-Wärmeleistung:

Erstellung eines NetzanschlussesHauszentrale

20 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 €

10 %

Technischen Anlagen zur Nutzung der Solarenergie

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Thermische Solaranlagen
  • Steckerfertige PV-Anlagen
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Speichersysteme für Photovoltaik- Anlagen

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Zum Zweck der kontrollierten (Wohn-)Raumlüftung werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

  • Die Lüftungsanlage benötigt eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder Bescheinigung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch ein geeignetes Fachunternehmen.
  • Bei zentralen Anlagen muss eine Wärmebereitstellungsgrad von 75% erreicht werden.
  • Bei dezentralen Anlagen muss ein Wärmebereitstellungsgrad von 75% erreicht werden.

Welche Förderung gibt es?

  • Dezentrale Lüftungsanlagen: 200 € pro dezentrales Lüftungsgerät
  • zentrale Lüftungsanlagen: 1 200 € pro lüftungstechnisch versorgte Einheit

Wärmepumpen

Modelle einer Wärmepumpe

Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung.

Gefördert wird die Einbindung eines Fachbetriebes, eines Fachplanungs- oder Ingenieurbüros zur Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel und zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

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