Hydraulischer Abgleich
Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für Ihre Heizungsanlage gemäß Verfahren B!
Die richtige Temperatur am richtigen Ort zur richtigen Zeit! Der hydraulische Abgleich kann in der Modernisierung bis zu 10% der Energiekosten einsparen.
Gerne kümmern wir uns um die Berechnung der Voreinstellungen und stellen das Ergebnis direkt dem ausführenden Installateur, zur Einstellung der neuen Ventile zur Verfügung. Für einen reibungslosen Ablauf stimmen wir uns mit den beteiligten Firmen ab.
Regelungen zur Heizungsoptimierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit den aktuellen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 60c wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für bestimmte Eigentümer zur Pflicht. Betroffen sind Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen selbstständigen Nutzungseinheiten. Diese Vorschrift gilt für alle Heizungsarten, nicht nur für Gaszentralheizungen.
Die Berechnung der Einstellwerte muss dabei gemäß Verfahren B (auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung) erfolgen.
Das Heizungswasser wird über eine zentrale Umwälzpumpe zu den Heizkörpern bzw. Verteilern der Fußbodenheizung gepumpt. Wie man sich gut vorstellen kann, sucht sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstandes. Es liegt also nahe, dass Heizkörper, die weiter von der Umwälzpumpe entfernt sind weniger von der im System verteilten Wärme beziehen als die Heizköper mit einer besseren Lage. Diese Erkenntnis führt oft dazu, dass die Systemtemperaturen angehoben werden, um auf diesen Weg alle Heizkörper mit der erforderlichen Wärmemenge zu versorgen. Eine Anhebung der Vorlauftemperatur hat in Verbindung mit allen modernen Heizungssystemen (Brennwerttechnik, Wärmepumpentechnik) eine negative Auswirkung auf den Wirkungsgrad und bringt somit einen höheren Energieverbrauch mit sich.
Anstatt die Wärmeversorgung über eine höhere Systemtemperatur zu gewährleisten, erscheint es deutlich sinnvoller eine gleichmäßigere Verteilung der Wärme auf einem niedrigen Temperaturniveau zu erreichen. Genau diese Idee steckt hinter einem hydraulischen Abgleich.
Bei Bestandssystemen ist in den meisten Fällen ein Austausch der Heizköperventile bzw. des Verteilerbalkens der Fußbodenheizung durch den Heizungsbauer erforderlich.
In der Praxis wird zunächst ermittelt, welche Wassermenge jeder Heizkörper (bzw. Fußbodenheizkreis) für die Wärmeversorgung seines Aufstellungsraums benötigt. Durch die neuen Ventile können die berechneten Wassermengen bedarfsgerecht auf die unterschiedlichen Heizflächen aufgeteilt werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude / Heizungsoptimierung ⇒ erfahren sie mehr!
Grundsätzlich gibt es zwei Berechnungsverfahren. Bei der Berechnung des hydraulischen Abgleichs gemäß Verfahren A handelt es sich um ein Näherungsverfahren. Die Einstellwerte und Durchflussmengen werden überschlägig berechnet. Bei dem Verfahren B wird die Heizlast von jedem Raum ermittelt, so dass die Leistung der Heizfläche und der tatsächliche Bedarf des Raumes in die Berechnung einfließen. In einigen Fällen (z.B.: gesetzliche Verordnung, Fördermittelbeantragung) wird eine Berechnung gemäß Verfahren B gefordert.