Lüftungskonzept
Durch die steigenden Ansprüche an die Luftdichtheit der Gebäudehülle gewinnt auch das Thema Belüftung immer mehr an Bedeutung. Die Gefahr für Bauschäden und Schimmel steigt wenn das Thema Belüftung nicht angemessen berücksichtigt wird. Für jeden Neubau ist ein Lüftungskonzept gemäß Energieeinsparverordnung erforderlich. Werden einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle in der Sanierung durch die KfW gefördert, muss grundsätzlich ein Lüftungskonzept erstellt werden.
In älteren Gebäuden findet der erforderliche Luftwechsel ganz von alleine über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle statt. Im Neubau oder bei sanierten Gebäuden ist das nicht der Fall. Für diese Gebäude sollte ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 erstellt werden. Das Lüftungskonzept erteilt Auskunft darüber, ob eine lüftungstechnische Anlage zur Gewährleistung des notwendigen Luftwechsels erforderlich ist oder nicht.
Für den Fall, dass eine lüftungstechnische Anlage erforderlich ist, muss zunächst ermittelt werden welche Luftmenge in den einzelnen Räumen ausgetauscht werden muss. Anschließend wird die passende Lösung in Abhängigkeit der baulichen Gegebenheiten und des Kundenbedarfs ermittelt.
Vorteile einer lüftungstechnischen Anlage
Wird ein Gebäude energetisch bewertet, führt eine lüftungstechnische Anlage (ggf. mit Wärmerückgewinnung) immer zu einen besserem Ergebnis. Eine bessere Bewertung bringt Ihnen Vorteile bei der Ausstellung eines Energieausweises oder bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln (Neubau und Sanierung). Unter Umständen kann die bessere Bewertung zu einer Einstufung in eine höhere KfW-Effizienzhausklasse führen und somit auch zu höheren Zuschüssen.
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Die Erstellung eines Lüftungskonzepts fällt unter diese Kosten.
Unsere Leistungen