Serielle Sanierung
Seit Anfang Januar 2023 fördert das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Serielle Sanierung mit festgelegten Fördersätzen.
Das Förderprogramm hat ein klares Ziel: Es möchte Investitionen in die Serielle Sanierung anregen. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung innovativer Verfahren und Bauteile für die Serielle Sanierung sowie der Etablierung neuer Sanierungsmethoden am Markt. Man möchte die Serielle Sanierung zu einem Vorreiter in der Baubranche machen und eine nachhaltige Zukunft gestalten.
Im Oktober 2022 veröffentlichte die BMWK die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" - auch EnSimiMaV genannt. Die EnSimiMaV betrifft alle Eigentümer von Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, die Erdgas als Wärmequelle nutzen. Das Ziel: Verbindliche Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung umsetzen. Gemäß der Verordnung sind eine Heizungsprüfung, die Optimierung der Heizungsanlage des Gebäudes und gegebenenfalls ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Diese Schritte zielen darauf ab, die Effizienz der Heizsysteme zu verbessern und eine Energieeinsparungen zu erzielen.
Bis September 2024 sind Eigentümer von Gebäuden mit 6 und mehr Wohneinheiten verpflichtet einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Wichtig: Für Eigentümer von Immobilien ab 10 Wohneinheiten gilt der 30. September 2023 als Stichtag. Wenn nach 6 Monaten des jeweiligen Stichtages eine geplante Sanierung ansteht, welche mindestens 50% der Gebäudehülle energetisch aufwertet, kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden.
Um den Sanierungsstau und den Fachkräftemangel auszugleichen, ist es empfehlenswert bei gleichen und sich wiederholenden Gebäudetypologien einen anderen Sanierungsansatz zu finden. Genau hier setzt die serielle Sanierung an.
Der Fokus der seriellen Sanierung liegt im Moment noch im Bereich der Mehrfamilienhäuser. Durch das Baukasten-Prinzip werden im Werk vorgefertigte Module für die Fassade (inkl. Fenster) und das Dach industriell produziert. Diese werden zur Baustelle gebracht und dort an die bestehende Fassade montiert.
Die Bewohner des Gebäudes haben durch diese effiziente Sanierungsvariante nur geringfügige Einschränkungen. Durch einen vorab durchgeführten 3D-Laserscan, wird ein Millimeter genaues 3D-Abbild erstellt. Dadurch können Fenster, Türen und zum Teil auch Technik in den Fassadenmodulen genau eingeplant werden. Das bietet den großen Vorteil, dass die Wohnungen nicht verlassen werden müssen. Ausschließlich die Demontage der alten Fenster und die Anbindung an die neuen Fenster erfolgt innerhalb der Wohnung. Wenn zusätzlich die Haustechnik saniert werden soll, lassen sich Planungsfehler und spätere Unklarheiten bei der Umsetzung auch hier nahezu vollständig durch einen 3D-Laserscan vermeiden. Nachrüstungen im Bestand bei Industriehallen sowie die Größe von möglichen Technikflächen in Wohnhäusern sind ohne detaillierte Vor-Ort-Aufnahme sehr zeitintensiv zu koordinieren. Vorallem bei Gebäuden, die aus den 1950er - 1970er Jahren stammen.
Durch die energetische Aufwertung der Gebäudehülle sowie den zeitgleichen Ersatz und Erneuerung der Gebäudetechnik im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Nachrichtentechnik lässt sich die Dekarbonisierung von Wohnquartieren beschleunigen und die Wohnqualität verbessern.
Durch eine Durchführbarkeitsstudie nach Modul I (Art. 49 AGVO) lässt sich bestimmen, welche Sanierungsentscheidung getroffen werden muss. Dieses Projekt lässt sich in der Umsetzung dann nach Modul II als Pilotprojekt fördern.
Wie hoch ist die Förderung bei der seriellen Sanierung über die BEG WG?
Seit Januar 2023 gibt es den SerSan-Bonus bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 55. Bei dieser Förderung liegt der Tilgungszuschuss nicht nur bei 20% (EH 55 = 15% + EE-Bonus = 5%), es wird zusätzlich noch der SerSan-Bonus ausgeschüttet, dieser liegt bei kumulativen 15%.
Somit ist ein maximaler Tilgungszuschuss von 35% möglich. Bei Klassifizierung des Gebäudes in die Kategorie als Worst-Performance-Building (WPB) sogar kumulativ max. 40%.
Wie bei allen KFW-Krediten werden sämtliche Planungsleistungen mit 50% gefördert. Unter anderem kann über die Planungsleistungen auch der verpflichtende 3D-Laserscan gefördert werden.
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Fördern lässt sich nicht nur die Erstellung und Durchführung einer seriellen Sanierung. Auch eine vorherige IST-Zustands Aufnahme und Planung der Maßnahme lässt sich fördern. Hier setzt das seit 2021 ins Leben gerufene Förderprogramm Bundesförderung Serielles Sanieren der BMWK an. Um für ein Quartier die besten Ansätze der Seriellen Sanierung zu finden, wird nach Modul I eine Durchführbarkeitsstudie gefördert.
Diese Studien werden als Pilotprojekt nach Art. 49 AGVO mit 50% bzw. 60% der Kosten gefördert. Bestandteil können hier zum Beispiel sein:
Die abschließende Aufstellung erfolgt als Sachbericht, welcher eine Einschätzung gibt, welche Maßnahme für das Objekt am wirtschaftlichsten ist.
Durch die modulare Bauweise der Fassadenelemente können gleichzeitig auch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudetechnik durchgeführt werden. Häufig liegen Ver- und Entsorgungsleitungen im Inneren des Gebäudes. Diese zu sanieren und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, verlangt während des Bauablaufs einen hohen planerischen und baubegleitenden Aufwand.
Bei einer Seriellen Sanierung lässt sich die Gebäudetechnik je nach Gegebenheiten in der Fassade unterbringen. Steiger-Sanierungen sind ebenfalls bei Elementen aus der industriellen Vorfertigung möglich. Bei Steiger-Sanierungen wird eine oder mehrere zusätzliche Etagen auf das vorhandene Gebäude aufgestockt. Diese Module enthalten Zuleitungen für die Wasserversorgung, Lüftungs- oder Heizungstechnik.
Bestehende Leitungen und Verkleidungen im Gebäude werden in den meisten Fällen nicht geöffnet, was bei Gebäude aus den 1960er und 1970er Jahren zu Problemen führen kann. Hier wurden üblicherweise Baustoffe verbaut, welche Asbest enthalten.
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