Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis bewertet die energetische Qualität eines geplanten Neubaus und ist vor Baubeginn bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen.
Der Wärmeschutznachweis beinhaltet alle relevanten Ausführungsdetails (Gebäudehülle und Anlagentechnik) eines geplanten Neubaus bzw. einer geplanten Sanierungsmaßnahme (bei Wohnraumerweiterung). Anhand der Ausarbeitung wird deutlich, ob das geplante Objekt den gesetzlichen Mindestanforderungen gerecht wird. Da diese Mindestanforderungen Bestandteil des Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind, wird dieses Dokument auch als GEG-Nachweis bezeichnet.
Bis November 2020 wurde der Wärmeschutznachweis auch als „EnEV-Nachweis“ bezeichnet. Das GEG hat die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) 2020 abgelöst und somit für die neue Bezeichnung des Wärmeschutznachweises gesorgt.
Das Team Bode erstellt für Sie einen Wärmeschutznachweis und plant für Ihr Gebäude das energetisch sinnvollste, den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende und wirtschaftlichste Konzept.
50% Zuschuss
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Die Erstellung eines Wärmeschutznachweises fällt unter diese Kosten.